Bei den Pensionskassenzahlungen der UBS an Peter Kurer und Marcel Rohner hat die Zürcher Staatsanwaltschaft eine Nichteintretens-Verfügung erlassen.

Ausgangspunkt war eine Strafanzeige von Rechtsanwalt und Kleinanleger-Vertreter Hans-Jacob Heitz. Sein Verdacht: Bei den Abschiedszahlungen in die Pensionskassen der damaligen UBS-Chefs Peter Kurer und Marcel Rohner habe es sich um einen «willkürlichen Griff in die Kasse» gehandelt.

Bekanntlich flossen 3,3 Millionen Franken an Kurer und 1,2 Millionen Franken an Rohner. Die UBS hatte diese Zahlungen als «freiwillig» bezeichnet.

Wie die Zeitung «Sonntag» am Wochenende berichtete, kann die Staatsanwaltschaft jedoch keinen «Freundesdienst» erkennen, wie dies Heitz vermutete. «In Bezug auf die von der UBS an Peter Kurer und Marcel Rohner geleisteten Zahlungen erfolgte inzwischen eine Nichteintretensverfügung», bestätigte der Leiter der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, Peter Pellegrini, gegenüber der Zeitung.

Damit ist die Voruntersuchung zum Verdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung gegen die UBS im Nichts verlaufen.