Der Vertrag ermöglicht die Private Equity Holding, ihre Ansprüche gegen die Bank Vontobel und deren ehemalige Organe gerichtlich durchzusetzen.
Ende März 2000 verpflichtete sich die Bank Vontobel im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Private Equity Holding (PEH) 750'000 PEH-Aktien fest zu übernehmen.
Da die Bank einen erheblichen Teil der neu ausgegebenen Aktien nicht bei Endinvestoren platzieren konnte, veranlasste im April 2000 der damalige Chef der Corporate Finance-Division der Bank, Hans-Peter Bachmann, die Verschiebung von 220'000 PEH-Aktien gegen Zahlung von 138,8 Millionen Franken von der Bank Vontobel an die PEH.
Enormer Schaden
Die PEH wurde in den Jahren 1997 bis Mitte 2001 durch die Bank Vontobel gemanagt. Hans-Peter Bachmann war zum fraglichen Zeitpunkt nebst seiner leitenden Tätigkeit für die Bank Vontobel auch Geschäftsführer der PEH.
Im Zusammenhang mit dieser Transaktion, die bei der PEH einen enormen Schaden verursachte, liess die PEH in den letzten Monaten ihre Rechtsposition gegenüber der Bank Vontobel als damalige Empfängerin der 138,8 Millionen Franken abklären.
Ansprüche gegen Vontobel
Gemäss diesen Abklärungen bestehen gute Gründe für die Annahme, dass die Transaktion gegen zwingende rechtliche Vorschriften verstiess. Die PEH beabsichtigt deshalb, die daraus resultierenden Ansprüche gegenüber der Bank Vontobel geltend zu machen.
Im Hinblick auf eine allenfalls notwendige gerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche konnte die PEH nun mit der Allianz ProzessFinanz GmbH, München, einen Prozessfinanzierungsvertrag abschliessen; dies nachdem die Allianz ihrerseits eine unabhängige Begutachtung der Rechtslage hatte vornehmen lassen.
Der Prozessfinanzierungsvertrag ermöglicht PEH, ihre Ansprüche gegen die Bank Vontobel und deren ehemalige Organe im Interesse der Aktionäre der PEH unter Minimierung der Kostenrisiken gerichtlich durchzusetzen, falls auf dem Verhandlungsweg keine befriedigende Einigung mit der Bank Vontobel erzielt werden sollte.
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