Voller Freispruch für Jörg Fischer und Hans-Peter Bachmann: Das Bezirksgericht Zürich stellte fest, dass die Kapitalerhöhung der PEH korrekt durchgeführt wurde.
Das Bezirksgericht Zürich hat die Anklage der Zürcher Staatsanwaltschaft gegen ehemalige Mitarbeiter der Bank Vontobel im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung der Private Equity Holding AG (PEH) vollumfänglich abgewiesen.
Freigesprochen wurden die beiden Vontobel-Spitzenleute Jörg Fischer – einst Präsident – und Hans-Peter Bachmann – ehemals Finanzchef – sowie zwei Revisoren. Im Kern drehte sich die Anklage um die Frage, ob Vontobel die Kapitalerhöhung ihrer Tochter PEH im Jahr 2000 illegitim und mit betrügerischen Mitteln vollzogen habe.
Das Gericht folgte nun vollständig der Auffassung und Argumentation der Bank Vontobel: Es stellte fest, dass die Kapitalerhöhung der PEH korrekt abgewickelt worden war.
Die Hauptangeklagten erhalten eine Entschädigung. Vontobel geht laut einer Mitteilung «davon aus, dass wegen des Urteils des Bezirksgerichts Zürich Schadenersatzforderungen bezüglich der Kapitalerhöhung der PEH gegen die Bank Vontobel AG aussichtslos sind.»
Zu den offenen Stellen der Bank Vontobel.