Für die Schweizer Grossbank wird die Kapitalaufnahme in den USA koststpieliger. Das hat ausgerechnet mit der Milliardenstrafe zu tun, die sie dort vor einem Jahr zahlen musste.

Just ein Jahr ist es her, seit die Credit Suisse (CS) in den USA eine Strafe von 2,5 Milliarden Franken zahlte – und damit einen Schlussstrich unter den langwierigen Steuerstreit mit den amerikanischen Behörden zog.

Doch wie sich zeigt, bleiben auch nach dem Milliarden-Ablass störende Restanzen. So wurde der Schweizer Grossbank mit der Strafverfolgung seitens der US-Behörden automatisch das Privileg aberkannt, in den USA unter vereinfachten Bedingungen Kapital aufzunehmen.

Bewilligung chancenlos

Wie die Agentur «Reuters» am Dienstag unter Bezug auf anonyme Quellen berichtete, hatte sich die CS um eine Sondergenehmigung bei der US-Börsenaufsicht SEC bemüht. Dieser «Waiver» hätte es dem Institut gestattet, unter gleichen Bedingungen wie zuvor an den Kapitalmarkt zu gelangen.

Laut der Agentur zog die CS nun aber in aller Stille das Gesuch um einen Waiver zurück – weil man der Bank zu verstehen gegeben habe, dass die Bewilligung chancenlos sei.

Tatsächlich ist die Erteilung von Sondergenehmigungen an fehlbare Banken in den USA mehr und mehr umstritten. Nahmhafte Politiker haben dort inzwischen die Börsenaufsicht auf Korn genommen und werfen dieser vor, dass sie mit ihren Sonderbewilligungen die Banken zu wenig vor Gesetzesverstössen abschrecke.

Nicht das einzige Gesuch

Vor diesem Hintergrund überlegen es sich US-Behörden wohl zweimal, bevor sie Banken eines der begehrten Papiere ausstellen.

Das sind umso schlechtere Nachrichten für die CS, bemüht sich doch die Grossbank derzeit auch um eine Sonderbewilligung, die ihr die weitere Bedienung amerikanischer Pensionskassen gestatten würde.