Die Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange hat gegen die Liechtensteinische Landesbank eine Busse verhängt. Es geht um die fahrlässige Verletzung von Vorschriften bei der Offenlegung von Management-Transaktionen.
Die Busse beträgt 200'000 Franken, wie die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange am Montag mitteilte.
Die Vorschriften zur Offenlegung von Management-Transaktionen verpflichten die Emittenten, meldepflichtige Personen über deren Pflichten gehörig zu instruieren. Eine im Jahr 2013 neu in den Verwaltungsrat gewählte Person wurde erst etwas mehr als drei Wochen nach der Wahl erstmals auf die Pflichten zur Meldung von Management-Transaktionen hingewiesen, wie die SIX Swiss Exchange schreibt.
Vor diesem Hintegrund kam die Sanktionskommission zum Schluss, dass die Instruktion damit zu spät erfolgt war.
Die Instruktion war ausserdem nicht umfassend. In diesem Zusammenhang brachte die Gesellschaft vor, bereits vorhandene Kenntnisse des betreffenden Verwaltungsratsmitglieds aus früheren Tätigkeiten und die Anwendung ihres Meldesystems hätten von einer vollständigen Instruktion befreit. Die Sanktionskommission wertete das Meldesystem grundsätzlich als zweckmässig, stellte jedoch fest, dass die konkrete Instruktion trotz Meldesystem und trotz Vorkenntnissen ungenügend war.