Im Fall des ehemaligen Bank-Coop-Chefs Andreas Waespi, der mit einem Berufsverbot belegt worden ist, kam es zu einer Premiere: Erstmals nannte die Finma den Namen eines Bestraften – und will es von nun an immer wieder tun. Das erinnert an die Sitten in Amerika.

Jetzt zeigt sich: Der am Mittwoch wegen Kursmanipulationen mit einem Berufsverbot von drei Jahren belegte Ex-Bank-Coop-Chef Andreas Waespi (Bild) hatte Pech. Nicht nur hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) nämlich eine Sanktion über ihm verhängt – erstmals hat die Aufsicht auch den Namen des so bestraften genannt, wie finews.ch berichtete. Am Donnerstag teilte die Aufsicht mit, wieso.

«Zur Verstärkung der präventiven Wirkung von Enforcement legt die Finma neu mehr Gewicht auf das Vorgehen gegen natürliche Personen, die das Aufsichtsrecht mutmasslich schwer verletzt haben», heisst es. Damit wird deutlich – mit ihren geänderten «Leitlinien zu Enforcement und Kommunikation» will die Aufsicht von nun an abschreckende Exempel statuieren.

In den Leitlinen heisst es klipp und klar: «Wird Aufsichtsrecht schwer verletzt, veröffentlicht die Finma ihren rechtskräftigen Entscheid nötigenfalls unter Angabe des Namens von Personen oder Unternehmen, sofern sie dies in ihrer Verfügung so angeordnet hat.

Verheerende Massnahme

Die Änderung kommt einem Paradigmenwechsel gleich. Bis ins Jahr 2009 stand der Finma das Berufsverbot als Sanktion gar nicht zu Verfügung. Seither hat es die Behörde über 16 Einzelpersonen verhängt – immer aber blieben deren Namen anonym. Damit wurde die Politik der leisen Töne weitergeführt, die bisher gegolten hatte. Fehlbare Banker traten vom Posten zurück, bevor die überhaupt Finma gegen sie vorging.

Dass nun Namen genannt werden, ist für das Verständnis solcher Fälle in der Öffentlichkeit sicher ein Gewinn. Auf dem kleinräumigen Schweizer Bankenplatz aber, wo jeder jeden kennt, ist die Massnahme für die betroffenen Banker und Institute verheerend.

Peinliche Fragen

Das zeigt beispielhaft der Fall von Andreas Waespi. Der Manager, der die Bank Coop im vergangenen August verlassen hatte und bei der Aargauer Kantonalbank (AKB) neuer Chef werden wollte, sieht sich nun ohne Stelle. Die AKB hat den Vertrag mit ihm aufgehoben – einvernehmlich, wie es heisst. Waespi will das Verbot nun vor Gericht anfechten.

Peinliche Fragen musste sich auch die AKB gefallen lassen: Warum berief sie jemanden auf den Chefposten, gegen den eine Untersuchung der Finma lief? Das Verfahren der Finma sei einige Wochen nach Abschluss des Arbeitsvertrages auf Waespi ausgedehnt worden, liess die AKB verlauten.

Name and Shame

«Name & Shame» – diese Taktik verfolgen Aufsichtsbehörden in den USA und Grossbritannien schon seit Jahren. Mittels einzelner Exempel soll die ganze Branche zivilisiert werden. Solche Sitte erhalten nun offensichtlich auch in der Schweiz Einzug.