Nach der Razzia in mehreren Niederlassungen der Bank J. Safra Sarasin und bei nahestehenden Rechtsanwälten holen Betroffene zum Gegenschlag aus. Sie sprechen von «erschlichener Rechtshilfe».
Am Donnerstag hatte die Zürcher Staatsanwaltschaft auf Grund eines Rechtshilfegesuchs aus Deutschland mehrere Büros und Privatwohnungen in sieben Schweizer Kantonen durchsuchen lassen. Hintergrund ist der Vertrieb von Fonds, die auf umstrittene Steuertricks (Cum-Ex-Transaktionen) setzten.
Das Vorgehen sei «krass rechtsstaatswidrig» gewesen, sagt der Medienanwalt eines von der Razzia Betroffenen, wie die «NZZ am Sonntag» (Artikel kostenpflichtig) an diesem Wochenende berichtete. Bei der Bitte um Rechtshilfe hätten die deutschen Strafverfolger ihren Schweizer Kollegen eine problematische Stelle in einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) verschwiegen.
Urteil angeblich bewusst ignoriert
Der BFH hatte es vermieden, die Cum-Ex-Transaktionen vor 2012 als grundsätzlich illegal einzustufen. «Dem Vernehmen nach haben die verantwortlichen Ermittler das Urteil bewusst ignoriert, um monatelange Vollzugsvorbereitungen nicht abbrechen zu müssen», sagt der Anwalt.
Man müsse von «erschlichener Rechtshilfe» sprechen. Ein weiterer Rechtsanwalt, der mit Sarasin kooperiert hatte, kündigte im Gespräch mit der «NZZ am Sonntag» an, sich «mit allen juristischen Mitteln» gegen allfällige Datenlieferungen nach Deutschland wehren zu wollen. Vier Polizeibeamte hatten am Donnerstag seine Privatwohnung durchsucht.