Die Grossbank senkt die Limite bei der Verleihung von Aktien in ihrem ETF-Geschäft.
Die UBS macht das ETF-Geschäft für ihre Kunden sicherer. Sie hat ihre Limite für das Securities Lending bei den ETF auf 50 Prozent gesenkt. Das heisst, höchstens die Hälfte aller Aktien in einem ETF darf die UBS an eine Gegenpartei verleihen.
Die Limite gelte bereits seit dem 1. April. Mitgeteilt habe die UBS ihre Entscheidung aber erst am 12. Mai, schrieb das Branchenportal «Securitieslendingtimes» kürzlich. Mit der Limite von 50 Prozent hält die UBS die UCITS-Direktive mehr als ein.
BlackRock reagierte bereits 2012 auf Druck der Kunden
Diese erlaubt eine Ausleihquote von 100 Prozent, worauf die UBS in ihrem Statement hingewiesen habe. Auch zuvor sei die Ausleihquote bei der UBS immer tiefer gewesen. Nun aber habe sie entschieden, in allen ihren Aktien-ETF die Limite auf 50 Prozent zu senken.
UBS ist zusammen mit BlackRock der führende ETF-Anbieter in der Schweiz. BlackRock hatte die Securities-Lending Limite für ihre iShares-ETF bereits 2012 auf 50 Prozent gesenkt. Dies geschah auch auf Druck von Kunden. Die Ausleihung von Aktien birgt ein Gegenparteirisiko.
Wird die Gegenpartei während einer Transaktion zahlungsunfähig, kann auch der ETF die entsprechenden Assets verlieren. Die Gegenparteien sind in der Regel Investmentbanken, Makler oder Broker. Securities Lending wird von ETF-Anbietern betrieben, um die Rendite zu erhöhen beziehungsweise die Managementkosten für die Anleger zu senken.