Die Finma hat für die beiden Grossbanken erstmals detaillierte Eigenmittelanforderungen festgesetzt.
Im Zusammenhang mit den «Too-big-to-fail»-Bestimmungen (TBTF) hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma zwei Verfügungen in Sachen Eigenkapital gegenüber der UBS und Credit Suisse Group erlassen. Die Verfügungen würden Vorschriften zu den Anforderungen für systemrelevante Banken präzisieren, teilte die Finma am Mittwoch mit.
Dabei wird erstmals auf Basis der Geschäftszahlen von Ende 2012 eine Gesamtkapitalerfordernis für die beiden Grossbanken festgelegt. Die geforderten Werte liegen dabei für die UBS wegen des höheren Marktanteils in der Schweiz über denjenigen der CS. Wenn die Banken ihre Bilanzen aber weiter senken, können die Werte tiefer ausfallen, schreibt die Finma weiter.
Mehr Eigenmittel wegen höherem Marktanteil
Konkret beträgt das Erfordernis für das Jahr 2019 für die UBS 19,2 Prozent respektive 16,7 Prozent für die Credit Suisse der risikogewichteten Aktiven (RWA). Die ungewichtete Eigenkapitalanforderung (Leverage Ratio), als zweites Kapitalerfordernis, würde 4,6 Prozent (UBS) und 4,0 Prozent (Credit Suisse) betragen. Dies unter der Annahme, dass diese Werte beider Banken in den Folgejahren unverändert bleiben.
Beide Grossbanken würden als Folge der Erfüllung ihrer Kapitalanforderungen auf Stufe Einzelinstitut derzeit auf konsolidierter Gruppenstufe einen Eigenmittelgrad erreichen, der über die festgelegte Zielgrösse hinausgeht, hält die Finma fest.
Tiefere Werte zu erwarten
Aufgrund der aktuellen Anstrengungen der Banken zur Reduktion ihrer Bilanz und möglicher Marktanteilsveränderungen sei aber damit zu rechnen, dass die für 2019 erforderlichen Werte tiefer ausfallen werden, heisst es weiter. Um die Werte zu erreichen, sieht die Eigenmittelverordnung (ERV) Übergangsbestimmungen vor. Im Bereich der risikogewichteten Aktiven liegen diese aktuell noch unter einem von der Finma bereits vor der Einführung von Basel III festgelegten pauschalen Kapitalerfordernis für die Grossbanken, das 14,4 Prozent der RWA beträgt.