Verwaltungsräte von Banken müssen nach neuen Finma-Regeln ihre Beziehungen zu Drittbanken offenlegen – genauso wie alle übrigen Mitarbeiter.
Die neuen «Marktverhaltensregeln» der Finma wurden in einem Rundschreiben im Mai 2009 bekannt gegeben, wie NZZ online am Sonntag berichtet. Konkret besagen die Regeln, dass die Bank Einsicht in die privaten Handelsgeschäfte ihrer Mitarbeiter und eben auch ihrer Verwaltungsräte nehmen kann. Dies betrifft sowohl die privaten Konti als auch die Depots der Banker. Ziel der neuen Finma-Vorschrift ist es, den Missbrauch interner Bankinformationen zu vermeiden.
Insider-Handel soll vermieden werden
Durch die Überwachung der Privat-Geschäfte der Mitarbeiter sollen Insider-Handel und Kursmanipulationen verhindert werden. Genaue Umsetzungsrichtlinien gibt die Finma nicht vor. Klar ist jedoch, dass die Finma keine Unterschiede zwischen normalen Mitarbeitern und Verwaltungsräten der Bank macht.
Dies sei nach Ansichten der Basler Anwältin Monika Roth nur konsequent, da gerade bei Verwaltungsräten das Reputationsrisiko einer Bank sehr viel höher sei.
Umgesetzt hätten die Banken die neue Regelung jedoch grösstenteils noch nicht.