Das Konzept der Finanztransaktionssteuer ist nichts Neues. Was für negative Folgen diese Steuer haben kann, schreibt Raphael Vannoni von der Schweizerischen Bankiervereinigung.
Raphael Vannoni ist Leiter Economic Analysis bei der Schweizerischen Bankiervereinigung
Die von James Tobin vorgeschlagene Steuer auf Devisentransaktionen feiert dieses Jahr bereits ihren vierzigsten Geburtstag. In etwas abgewandelter Form – nämlich nicht auf Devisen, sondern allgemein auf Finanztransaktionen – erscheint diese Idee aber immer wieder wie ein neugeborenes Kind. Das aktuellste Ereignis stellen elf EU-Länder dar, die sich letzte Woche dafür ausgesprochen haben, im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit, eine Steuer auf Finanztransaktionen einzuführen.
Bevor nun auch in der Schweiz politische Forderungen und Postulate wieder aufflammen möchte ich drei wesentliche Nebenwirkungen in Erinnerung rufen, die eine Finanztransaktionssteuer mit sich bringt.
1. Auswirkungen auf die Liquidität der Märkte
Durch die künstliche Verteuerung einer Transaktion vermindert sich das Handelsvolumen (Liquidität). Dies erschwert wiederum die Preisbildung an den Finanzmärkten, was letztlich zu einer Anhebung der Bid/Ask-Spreads und der Volatilität führt.
2. Indirekte, adverse Effekte
Im Devisenhandel sind die meisten Gegenparteien Finanzinstitute. Diese operieren mit geringen Margen und weisen eine relativ elastische Nachfrage auf. Unternehmen hingegen haben eine eher unelastische Nachfrage, da sie für grenzüberschreitenden Handel auf den Devisenhandel zwingend angewiesen sind. In Kombination mit der bereits erwähnten sinkenden Marktliquidität resultiert dies in steigenden Finanzierungs- und Risikomanagementkosten für die bereits gebeutelte Realwirtschaft.
3. Regulatorische Arbitrage
Das wohl am meisten gehörte Argument verweist auf die mögliche Abwanderung der äusserst mobilen Finanztransaktionen aus regulierten Finanzplätzen oder Staaten. Die Geschichte hat wiederholt gezeigt, dass diesem Argument grosse Bedeutung zukommt. Insofern würde nur eine globale Einführung die gewünschte Wirkung entfalten.
Und zu guter Letzt würde in Anbetracht der äusserst gesunden Schweizer Staatsfinanzen eine zusätzliche Besteuerung zu unnötigen oder gar schädlichen Verzerrungen führen. Zumal wir in der Schweiz bereits die Stempelsteuer kennen, die eine erfolgreiche Entwicklung des Kapitalmarkts bereits seit Jahren bremst.
Bei einer Einführung innerhalb der elf EU-Länder gibt es genügend lachende Dritte. Lassen wir es also nicht so weit kommen, dass auch über uns gelacht wird. Nicht ohne Grund verzichten Grossbritannien und Schweden gerne auf die Einführung einer (zusätzlichen) Finanztransaktionssteuer. Gerade Schweden hat Ende der 80er und zu Beginn der 90er Jahre schmerzlich festgestellt, dass Kapital äusserst mobil ist (siehe unten).
Aber auch die Schweiz hat ungute Erinnerungen an Transaktionssteuern. So führte die Einführung der Warenumsatzsteuer auf Gold dazu, dass Anfang der 80er Jahre der physische Goldhandel wieder nach London zurückkehrte. Zuvor war Zürich rund zehn Jahre der wichtigste Goldhandelsplatz der Welt. Verlierer waren nicht zuletzt die Schweizer Steuerzahler.
Anschauungsbeispiel Schweden 1984-1991:
Schweden setzte im Zeitraum von 1984 bis 1989 stufenweise Steuern auf einige Wertschriftentransaktionen (equity and fixed income securities) ein (Steuersätze zwischen 0.15 und 2.0 Prozent). Dies führte zu einer Verlagerung des Handels einerseits nach London und andererseits in nicht besteuerte Instrumente sowie zu Kurseinbrüchen bei den betroffenen Wertschriften.
Die erhofften Steuereinnahmen wurden bei weitem untertroffen (50 Mio. SEK anstatt budgetierten 1500 Mio. SEK bei fixed income securities). Auch Steuererträge aus anderen Quellen (z.B. Steuer auf Kursgewinne) gingen durch die Reduktion des Handelsvolumens zurück. Zusätzlich drohten die Finanzierungskosten des Staates in die Höhe getrieben zu werden. Die Regierung entschied sich deshalb 1991 dazu, diese Finanztransaktionssteuern wieder auszusetzen.