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französisches non zur abgeltungssteuer. die mit deutschland und england ausgehandelte abgeltungssteuer stösst in paris auf kein interesse. die fronten sind verhärtet. frankreich weist das abgeltungssteuer-angebot der schweiz weiterhin zurück. bundespräsidentin micheline calmy-rey versuchte während ihres abschiedsbesuchs in frankreich vergeblich, premierminister françois fillon von der idee zu begeistern, wie den französischen medien zu entnehmen ist. sie habe, sagte bundesrätin micheline calmy-rey, ihrem gegenüber das prinzip der abgeltungssteuer erläutert und dabei betont, dass die schweiz kein hort von schwarzgeld und steuerhinterziehung sei. vielmehr beruhe die politik der schweiz auf versteuerten geldern. verjährungsfrist erhöht. offenbar liess sich die französische seite davon wenig beeindrucken. paris will «offiziell» nichts von dieser«offerte» wissen. gleichzeitig hat die französische regierung angekündigt, massnahmen gegen steuerhinterziehung zu verstärken. eine davon betrifft die ausweitung der verjährungsfrist für nicht deklarierte vermögenswerte im ausland von drei auf zehn jahre.
Französisches Non zur Abgeltungssteuer
Die mit Deutschland und England ausgehandelte Abgeltungssteuer stösst in Paris auf kein Interesse. Die Fronten sind verhärtet.
Frankreich weist das Abgeltungssteuer-Angebot der Schweiz weiterhin zurück. Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey versuchte während ihres Abschiedsbesuchs in Frankreich vergeblich, Premierminister François Fillon von der Idee zu begeistern, wie den französischen Medien zu entnehmen ist.
Sie habe, sagte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, ihrem Gegenüber das Prinzip der Abgeltungssteuer erläutert und dabei betont, dass die Schweiz kein Hort von Schwarzgeld und Steuerhinterziehung sei. Vielmehr beruhe die Politik der Schweiz auf versteuerten Geldern.
Verjährungsfrist erhöht
Offenbar liess sich die französische Seite davon wenig beeindrucken. Paris will «offiziell» nichts von dieser«Offerte» wissen. Gleichzeitig hat die französische Regierung angekündigt, Massnahmen gegen Steuerhinterziehung zu verstärken.
Eine davon betrifft die Ausweitung der Verjährungsfrist für nicht deklarierte Vermögenswerte im Ausland von drei auf zehn Jahre.