Das GZO zieht die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss, in dem dieser im Frühling dem Spital Wetzikon eine finanzielle Unterstützung verweigerte, zurück. Das erlaubt der Spitalleitung eine Konzentration der Kräfte.

Die Gesundheitszentrum Zürcher Oberland (GZO) Spital Wetzikon AG zieht die Beschwerde gegen den Regierungsratbeschluss vom 27. März 2024 zurück. Die Beschwerde vor dem Zürcher Verwaltungsgericht war seit Juli 2024 sistiert. In seinem Beschluss, der am 4. April bekanntgegeben worden war, hatte der Zürcher Regierungsrat das Gesuch des GZO um eine finanzielle Unterstützung von 180 Millionen Franken in Form eines Darlehens oder einer Garantie zurückgewiesen.

Das GZO nimmt in seiner Mitteilung vom Dienstag Bezug auf das am 25. Oktober an der Versammlung der Anleihensgläubiger präsentierte Sanierungskonzept, das eine Erhöhung des Eigenkapitals durch die zwölf Aktionärsgemeinden und einen harten Schuldenschnitt für die Gläubiger (darunter die Obligationäre der Anleihe über 170 Millionen Franken) vorsieht. Das Konzept bilde zusammen mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm, das den operativen Betrieb gesichert und für eine positive EBITDA-Marge gesorgt habe, das Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals.

Neue Ausgangslage mit Sanierungskonzept

«Angesichts dieser Fortschritte und des nun vorliegenden Sanierungskonzepts haben sich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat dazu entschieden, die vor dem Zürcher Verwaltungsgericht sistierte Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zurückzuziehen.» Die GZO-Leitung setzt offensichtlich darauf, dass die beiden Sachwalter dem Bezirksgericht Hinwil die Überführung der GZO AG aus der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 beantragen werden und das Gericht diesem Antrag auch zustimmen wird.

«Als strategisches Ziel strebt das Spital Wetzikon – nach erfolgreicher Bilanzsanierung – zusammen mit Partnerspitälern den Aufbau eines Spitalverbunds an», heisst es weiter in der Mitteilung.

Zustimmung der Gläubiger unwahrscheinlich

Aus heutiger Sicht erscheint es allerdings unwahrscheinlich, dass die Gläubiger einem Nachlassvertrag, der für sie Verluste von 65 bis 70 Prozent ihres Einsatzes mit sich brächte, zustimmen werden. Der Termin für die Gläubigerversammlung wäre indes erst im Frühling 2026 – und bis dahin kann noch einiges geschehen.

Mit dem Rückzug der wohl wenig aussichtsreichen Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss nimmt die GZO-Leitung eine Frontbegradigung vor, was taktisch nicht ungeschickt ist und eine Konzentration der Kräfte erlaubt.

«Wegfall des Spitals für die Gesundheitsversorgung verkraftbar»

Der Regierungsrat hatte damals geltend gemacht, dass «die aktuell durch das GZO erbrachten Fälle bei dessen Schliessung in den meisten Leistungsgruppen bereits kurzfristig, in jedem Fall aber mittel- und langfristig, gut von anderen Spitälern zu erbringen wären». Folgerichtig stufte er einen Wegfall des Spitals als für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Kanton verkraftbar ein.

Das GZO sei damit nicht «unverzichtbar» im Sinne des kantonalen Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes.  Auch seien weder der Neubau des GZO (wo die Arbeiten schon längere Zeit ruhen) noch die bestehenden Spitalgebäude für die Spitalversorgung der Bevölkerung des Kantons notwendig. «Der Regierungsrat sieht die Eigentümerschaft des Spitals in der Pflicht, die finanzielle Stabilität sicherzustellen.»

Anzeichen dafür, dass der Regierungsrat in der Zwischenzeit seine Haltung revidiert haben könnte, gibt es nicht.