Da war der Schlussanstieg dann doch zu steil. Das «Projekt Everest», mit dem sich EY in die Bereiche Prüfungs- und Beratungsgeschäft aufspalten wollte, ist nach internen Querelen gescheitert.
Mit der Trennung von Unternehmensprüfung und -beratung wollte EY den dann zwei Einzelunternehmen mehr Bewegungsfreiheit verschaffen und Wachstumsmöglichkeiten eröffnen. Insbesondere die Beschränkungen, die sich durch die Interessenskonflikte bei Kundenbeziehungen im einen oder anderen Sektor automatisch ergeben, sollten damit entfallen.
Zudem hätte der Abspaltungsplan für die Berater und Partner der jeweiligen Landesgesellschaften hohe Entschädigungen bedeutet. Dabei war von Summen bis zum neunfachen der Jahresgehälter die Rede.
Doch insbesondere in der grössten und bedeutendsten Einheit des Unternehmensverbundes, EY USA, stritt die Führungsmannschaft monatelang über die Pläne. Es gab Zweifel an der finanziellen Stärke und Tragfähigkeit der Prüfungseinheit, und im vergangenen Monat war bereits eine Pause bei den Planungen verkündet worden.
Arbeit an Projekt wird eingestellt
Und nun folgt das Aus durch den globalen Vorstand des EY-Netzwerks. "Wir sind darüber informiert worden, dass der US-Vorstand beschlossen hat, das Projekt Everest nicht weiter zu verfolgen», heisst es in einem internen Memo, das finews.ch vorliegt. «Angesichts der strategischen Bedeutung des US-Mitgliedsunternehmens für das Projekt Everest stellen wir die Arbeit an dem Projekt ein.»
Von der Schweizer Ländergesellschaft werde es keine gesonderte Stellungnahme geben, wie ein Sprecherin sagte.
Man werde nun Massnahmen ergreifen, die auf dem basieren, was man aus der Arbeit des vergangenen Jahres gelernt habe. Zudem fühle man sich nach wie vor verpflichtet, «zwei Weltklasse-Organisationen zu schaffen, die die Prüfungsqualität, die Unabhängigkeit und die Wahlmöglichkeiten der Kunden weiter verbessern».
Das Projekt wurde 2021 vom globalen Vorstandsvorsitzenden Carmine Di Sibio angestossen und im vergangenen Herbst vom Führungsteam beschlossen. Danach hätte jede Einzelgesellschaft dem Projekt zustimmen müssen. Der Verweis auf mögliche zukünftige Transaktionen lässt vermuten, dass es zu einem Verkauf von einzelnen Bereichen kommen könnte.