Eine Reihe von bekannten Fondsemittenten in der EU haben die Nachhaltigkeit-Einstufung ihrer Fonds nach unten angepasst – müssen Schweizer Asset Manager nachziehen?
ESG, Nachhaltigkeit und Impact-Investment sind die Trendthemen der Fondsbranche. Nach den EU-Regelungen zu den nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungs-Sektor (SFDR) müssen Fondsanbieter ihre Produkte in verschiedene Kategorien einteilen.
US-Riese reagiert
Damit werden die Nachhaltigkeitrisiken und nachteilige Auswirkungen der im Fonds enthaltenen Assets bewertet. Nun haben eine ganze Reihe von Fondsgesellschaften die Einstufung von Produkten nach unten angepasst, wie das «Handelsblatt» am Mittwoch berichtet (Artikel bezahlpflichtig).
Sowohl der US-Marktführer Blackrock als auch zahlreiche andere Finanzdienstleister hätten ihre Produkte, die bisher mit einem besonders guten Anspruchsniveau gekennzeichnet waren, in den Standardbereich umsortiert. Damit würden sie als weniger nachhaltig gelten. Europaweit hätten 41 Anbieter bei Fonds ihre Selbsteinschätzung von Artikel neun auf Artikel acht verändert.
Schweizer müssen in der EU nachziehen
Beim französischen Anbieter Amundi seien rund 100 Neuner-Einstufungen zurückgezogen worden Das betreffe etwa 45 Milliarden Euro in Indexprodukten und aktiv verwalteten Ansätzen. Bei weniger als zehn Produkten sei die ursprüngliche Einstufung erhalten geblieben.
Deka Investments habe bereits im Sommer sieben Indexfonds mit drei Milliarden Euro Volumen neu ausgezeichnet. DWS, die Fondstochter der Deutschen Bank, habe im Oktober sechs aktiv verwaltete Fonds mit einem Kapital von zwei Milliarden Euro neu einsortiert. Bei Union Investment und Allianz Global Investors gab es nach Angaben der Häuser keine Veränderungen.
Das hat auch Folgen für die hiesige Branche: Aus regulatorischer Sicht gibt es keinen Unterschied zwischen EU und Schweizer Asset Management. Schweizer Anbieter, die in der EU aktiv sind, müssen sich an die regulatorischen Vorgaben halten. «Ob nun Schweizer Anbieter auch Produkte von 9 auf 8 heruntergestuft haben, ist uns aber nicht bekannt», hiess es beim Branchenverband AMAS auf Anfrage von finews.ch.
Präferenzen erfragen
Die SFDR trat im März 2021 in Kraft. Es folgten weitere Verordnungen, darunter die Taxonomie-Verordnung im Januar 2022. Sie legt die genauen ökologischen Kriterien in Bezug auf Wirtschaftsaktivitäten für Anlagezwecke fest und ist Bestandteil der erweiterten Offenlegung, die im Rahmen der SFDR verlangt wird. Eine erweiterte ökologische und soziale Taxonomie soll folgen.
Finanzberater in der EU sind seit diesem August verpflichtet, die Nachhaltigkeits-Präferenzen ihrer privaten und institutionellen Kunden abzufragen.