Im Fall des vermeintlich grössten Kunstraubes der Geschichte ist der Angeklagte Schweizer Yves Bouvier zunächst aus dem Schneider. Der Grund: Kläger und Oligarch Dmitri Rybolowlew versuchte die Justiz zu beinflussen.
Wende im Prozess um den grössten Kunstraub der Geschichte. Yves Bouvier, der Schweizer Kunsthändler und Betreiber von Zollfreilagern, ist die Anklage in Monaco los. Das Gericht habe das vom russischen Oligarchen Dmitri Rybolowlew angestrengte Verfahren in vollem Umfang für nichtig erklärt, hiess es in einer von Bouviers Vertretern versandten Mitteilung. Die Ermittlungen gegen Bouvier seien parteilich und unlauter durchgeführt worden, habe das Gericht erkannt und das Strafverfahren für nichtig erklärt.
Yves Bouvier erklärte: «Dieser Sieg auf ganzer Linie bestätigt, worauf wir von Anfang an nachdrücklich hingewiesen haben, nämlich dass das gesamte Verfahren parteilich und nur im Interesse des russischen Oligarchen durchgeführt worden ist.»
Justizminister bestochen
Rybolowlew soll insbesondere den früheren Justizminister Monacos Philippe Narmino mit Zuwendungen beeinflusst haben. Gegen den Russen wird im Zuge des «Monacogate» im Fürstentum ermittelt.
Der Genfer Bouvier war Rybolowlews früherer Kunsthändler. Er verkaufte ihm mehrere Bilder von berühmten Malern im Wert von rund 2 Milliarden Dollar. Rybololewlew klagte gegen Bouvier, weil dieser die Bilder überteuert verkauft haben soll. Bouvier habe die Bilder effektiv besessen und ihm zu überhöhten Preisen weiterverkauft.
Darunter war auch das derzeit teuerste Gemälde der Welt, «Salvator Mundi» das vermutlich von Leonardo da Vinci gemalt worden ist. Im Jahr 2017 ging das Bild für 450 Millionen Dollar an den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman. Es wurde seither nie mehr gezeigt.
Anwälte des Oligarchen: Berufung
Die Anwälte des russischen Oligarchen kündigten umgehend Berufung an. Zudem seien die laufenden Verfahren gegen Bouvier in Genf und New York vom Entscheid nicht betroffen. In Monaco hätten verfahrenstechnisch Gründe zur Aufhebung der Klage geführt. Die eigentliche Anklage gegen Bouvier sei damit nicht entkräftet. Im vergangenen Oktober hatten Rybolowlews Anwälte eine 400 Seiten dicke Anklage in Genf eingereicht, in welcher dargelegt wird, wie Bouvier seinen früheren Kunden bei insgesamt 38 Kunstverkäufen übervorteilt hatte.
Eine Klage betrifft auch das Auktionshaus Sotheby's welches Gutachten zugunsten von Bouvier ausgestellt haben soll.