Die Schweiz ist einer der globalen Hubs für Initial Coin Offerings. Dabei spielen die grossen Wirtschaftskanzleien eine Hauptrolle – und akzeptieren auch «innovative» Beratungshonorare, wie Recherchen von finews.ch zeigen.
Die Schweiz, eine «Crypto Nation»? Was die Entwicklungen bei den Initial Coin Offerings (ICO) betrifft, stimmt das von Bundesrat Johann Schneider-Ammann geprägte Label bereits. Die Schweiz ist neben Hongkong und Singapur einer der globalen Hubs für diese Form der Startup- und Firmenfinanzierung.
Dabei werben Startups mit ihrer Geschäftsidee bei Investoren für Risikokapital und teilen ihnen im Gegenzug Token zu, eine jeweils neu geschaffene Kryptowährung. Hatten Startups im Jahr 2017 in der Schweiz rund 70 ICO durchgeführt und dabei 1 Milliarde Franken aufgenommen, werden für 2018 bis zu 120 mit einem Volumen von bis zu 1,5 Milliarden Franken erwartet.
Eine etablierte Finanzierungsform mit Risikokapital
Einer der grössten anstehenden ICO ist jener des Immobilien-Startups Crypto Real Estate: Zwischen 80 und 100 Millionen Franken an Einnahmen strebt das erst wenige Monate alte Unternehmen an. Dafür gibt die Firma den Swiss Real Coin heraus.
ICO haben sich in der Schweiz in hohem Tempo zu einer institutionalisierten Finanzierungs-Form mit Risikokapital entwickelt. Institutionalisiert deshalb, weil diese Form der Kapitalaufnahme inzwischen auch ein interessantes Geschäftsfeld für die grossen Wirtschaftskanzleien geworden ist.
Bitcoin und Token als Beratungshonorar
Recherchen von finews.ch zeigen, dass sich eine ganze Zahl renommierter Anwaltskanzleien bei ICO nicht aufs Beraten beschränken. Sie nehmen teils Bitcoin und Kryptowährungen als Honorar entgegen.
So heisst es bei Bär & Karrer, einer der grössten Wirtschaftskanzleien des Landes, sie akzeptiere «in gewissen Fällen auch Token als Teil des Gesamthonorars». Allerdings, so folgte die Einschränkung, müsse das Geschäftsmodell des Startups stimmen.
Der neue Goldrausch
Bei Froriep, einer weiteren grossen Kanzlei, ist die Bezahlung der Beratungshonorare mit Bitcoin unter gewissen Umständen erlaubt, wie Partner Nicola Benz sagte. Froriep sei damit die Pionierin unter den Wirtschaftskanzleien.
Diese sind rasch auf den Schweizer ICO-Zug aufgesprungen. Die Kanzlei Wenger Vieli publizierte schon im vergangenen November ein Papier mit der Überschrift «ICO – der neue Goldrausch?»
Standard bei den Beratungsangeboten
Jedenfalls gehört die ICO-Beratung schon vielfach zum Standard-Angebot, wie ein Überblick zeigt. So haben neben MME in Zug, Bär & Karrer sowie Froriep inzwischen auch Wenger Vieli, Walder Wyss und Kellerhals Carrard Beratungen in diesem Gebiet aufgenommen.
Auch Homburger scheint sich mit dem Thema zumindest eingehend zu beschäftigen, findet man auf der Homepage doch einen Kommentar zu den Finma-Richtlinien zu ICO.
Ein Know-how-Gewinn
Verglichen mit dem M&A- und Emissionsgeschäft sind ICO gemessen am Volumen sicherlich noch nicht der «neue Goldrausch». Doch die Kanzleien schauen bereits weiter, wie Thomas Müller, Partner bei Walder Wyss sagt: «Wir beraten auch etablierte Unternehmen, welche die Blockchain-Technologie erforschen und möglicherweise künftig in Kapitalmarktgeschäften einsetzen wollen. Das aus ICO-Beratungen gewonnene Know-how ist uns hierbei nützlich.» Ganz ähnlich klingt es auch bei Bär & Karrer.
Für Startups, die in der Schweiz einen ICO planen, ist die Zuhilfenahme einer Wirtschaftskanzlei fast schon Pflicht. In der noch jungen Vergangenheit hat es einige ICO mit schlechter Qualität gegeben, in denen grundlegende Prinzipien wie die «know your customer»-Regel (KYC) nicht eingehalten worden ist, was gar die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) auf den Plan gerufen hat.
Hohe Anwalts-Honorare, innovativer Ausweg
Zudem verschafft die Beratung durch eine renommierte Wirtschaftskanzlei dem Startup eine höhere Vertrauenswürdigkeit. Ein Problem, welches die Jungunternehmen dabei schultern müssen: Die Anwalts-Honorare, welche beträchtlich an der finanziellen Substanz nagen können.
Dass Kanzleien darum auch Krypto-Währungen als Bezahlung akzeptieren, sehen diese auch als eine Form der Kulanz, um ihre Kunden finanziell zu entlasten. Dabei sind die internen Regelungen bezüglich Annahme von Krypto-währungen nach ICO-Beratungen recht verschieden.
Grundsätzlich offen
Müller von Walder Wyss sagt, bislang habe die Kanzlei eine Bezahlung in den emittierten Token nicht akzeptiert, aus Gründen eines möglichen Interessenkonfliktes.» Einen solchen möchte auch Froriep vermeiden. Token aus den ICO des Kunden würden bislang nicht akzeptiert, da dadurch die Unabhängigkeit als Berater tangiert werden könnte.
Nicht verschliessen will sich Kellerhals Carrard, wo Managing Director Beat Brechbühl sagt, die Kanzlei habe bereits verschiedene ICO begleitet und auch einige Male über die Bezahlung mit Kryptowährungen verhandelt.
«Bisher haben wir noch keine solche akzeptiert», so Brechbühl. Der Grund dafür sei das bei Kryptowährungen unterliegende Kursrisiko. Zurzeit werde eine Lösung geprüft, die eine Absicherunge ermögliche. «Überzeugt sie uns, sind wir gegenüber Kryptowährungen offen.»