Die anstehenden Wahlen in Grossbritannien entscheiden auch über Steuervorteile für Ausländer. Entsprechend erhoffen sich hiesige Private Banker einen Exodus reicher Russen von London in die Schweiz. Zu recht?
Am 7. Mai 2015 hält die gesamte Londoner City den Atem an: Dann gehen nämlich die britischen Unterhauswahlen über die Bühne.
Trägt das linksgerichtete Labour-Lager den Sieg davon, brechen für die Banker am grössten Finanzplatz Europas magere Jahre an. Labour-Chef Ed Miliband hat nämlich angekündigt, die Bankenabgabe im Falle eines Wahlsieges zu erhöhen. Entsprechend haben Grossbanken wie die anglo-chinesische HSBC bereits mit dem Wegzug gedroht.
Schluss mit dem Steuerparadies
Während Londons Finanzbranche zittert, blicken hingegen Schweizer Private Banker dem Wahlausgang in Grossbritannien mit einiger Erwartung entgegen. Denn Labour-Führer Miliband betreibt nicht nur mit neuen Bankensteuern Wahlkampf. Sondern auch mit der Abschaffung des so genannten «Non-Dom»-Status (Resident Non Domiciled, kurz RND).
Der sieht vor, dass Steuern nur auf britische Einkommen und Kapitalgewinne erhoben werden – was Grossbritannien automatisch zum Steuerparadies für reiche Ausländer macht.
Trifftiges Argument für London
Insbesondere für vermögende Russen war der Non-Dom-Status mithin ein trifftiger Grund, sich in der Finanzmetropole London niederzulassen. Und das ist just die Klientel, um die sich auch die Schweizer Private-Banking-Industrie ein Rennen liefert. Entsprechend geht in der Branche die Hoffnung um, dass die Schweiz zu den grossen Profiteuren eines Labour-Siegs zählen könnte.
Doch so einfach liegen die Dinge nicht, sagt Olga Boltenko gegenüber finews.ch. Die Partnerin der britischen Kanzlei Withers berät von Zürich aus vermögende russische Kunden in Rechts- und Steuerbelangen – und hört jeden Tag deren Sorgen und Ängste.
«Die Schweiz», erklärt Boltenko, «war für russische Kunden immer sehr attraktiv und galt als erste Alternative neben einem Wohnsitz in Grossbritannien.» Doch inzwischen habe sich die Lage verändert, so die Russland-Spezialistin weiter. Viele vermögende Russen seien just nach Grossbritannien gezogen, um dort das EU-Bürgerrecht zu beantragen.
Weil die Einbürgerung in der Schweiz viel schwieriger sei, habe deshalb das Königreich zuletzt den Vorzug genossen.
Kein Massenandrang
Werde nun in Grossbritannien der Non-Dom-Status abgeschafft, könnten sich dort niedergelassene Russen tatsächlich den Wohnsitzwechsel überlegen, erwartet Boltenko. Wegen der Einbürgerungsbedingungen dürften diese aber ausser der Schweiz noch zahlreiche andere Länder in Betracht ziehen, gibt die Withers-Partnerin zu bedenken.
«Ich glaube deshalb nicht, dass vermögende russische Kunden in Massen in die Schweiz ziehen werden», folgert sie.
In dieselbe Kerbe schlägt auch Markus Wintsch, Chef des Zürcher Vermögensverwalters Swisspartners. Das Unternehmen bietet einer vermögenden Kundschaft auch Hilfe beim Wohnsitzwechsel an. «Wir stellen grundsätzlich fest, dass es vermehrt Anfragen gibt für mögliche Wechsel aus dem Non-Dom-Status in die Schweiz», erklärt Wintsch gegenüber finews.ch. Allerdings, gibt der Vermögensverwalter zu bedenken, sei ein Wohnsitzwechsel aufenthaltsrechtlich sehr schwierig für nicht EU-Pass Besitzer.
Probleme mit dem Aufenthalt
Die Probleme mit dem Aufenthaltsrecht werden im Wohnsitz-Wettbewerb um reiche Russen gleich zum doppelten Nachteil. Die Schweiz dürfte nämlich nur begrenzt von jener Fluchtbewegung profitieren, die auf ein Anfang 2015 wirksam gewordenes russisches Steuergesetz zurückgeht.
Im Rahmen der «De-Offshorisation» müssen reiche Russen nämlich gegenüber den Steuerbehörden in der Heimat ihre Vermögensstrukturen im Ausland offenlegen. Weil die Besteuerten jedoch staatliche Willkür fürchten, suchen sie hektisch nach Schlupflöchern, wie auch hiesige Private Banker berichten.
Flucht ins Erbe
Das bestätigt Boltenko. Einige russische Kunden hätten entschieden, sich gänzlich ins Ausland zu verabschieden. Andere transferierten ihr Vermögen an Personen, die in anderen Staaten steuerpflichtig seien – etwa, indem sie ihr Vermögen an Kinder und Verwandte übertrugen, die im Ausland lebten und dort auch eingebürgert seien.
Gelder, die auch das hiesige Private Banking gerne an sich ziehen würde.