Die rechtliche Basis für ein Amtshilfe-Abkommen zwischen Liechtenstein und den USA ist geschaffen. Das Abkommen könnte als Vorlage für die Schweiz dienen.
Gestern informierte der Liechtensteinische Regierungschef Klaus Tschütscher über das Umsetzungsgesetz zum Tax Information Exchange Agreement (TIEA), das im Juni dem Landtag vorgesetzt wird. Wie das «Liechtensteiner Vaterland» berichtet, wird mit dem Gesetz eine rechtliche Grundlage für das Steuerinformationsaustausch-Abkommen mit den USA geschaffen.
Abkommen nach OECD-Standard
Das TIEA basiert auf dem OECD-Standard und beabsichtigt die Verlängerung des QI-Status. Dieser ist in seiner alten Form am 31. 12. 2008 abgelaufen und nun provisorisch um ein Jahr ausgeweitet worden. Mit dem neuen Gesetz verpflichtet sich Liechtenstein, bei Vorliegen eines betrügerischen Steuervergehens nach US-Recht, Amtshilfe zu leisten. Demnach findet keine Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung mehr statt.
Information auf Verlangen
Tschütscher betont jedoch, dass der Informationsaustausch ein Amstshilfegesuch voraussetzt und daher nicht automatisch erfolgt. Er erfolgt daher «nur auf Anfrage, das heisst auf der Basis eines präzis formulierten Ersuchens.» Liechtenstein muss den Anträgen nur Folge leisten, wenn bestimmt Kriterien, wie beispielsweise Angaben über die Identität des Steuerzahlers und die Darlegung des zugrunde liegenden Sachverhalts, vorliegen.
Das Ländle als Vorreiter
Auch die Schweiz arbeite derzeit an einem überarbeiteten Steuerinformationsaustausch-Abkommen mit den USA. Der Vorstoss aus Liechtenstein könnte die Schweiz daher unter Druck setzen. Denn auch hierzulande kennt man noch den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug. Jener Unterschied, der den ausländischen Finanzbehörden Kopfzerbrechen bereitet und die Schweiz auf dubiose schwarze Listen brachte. Bundesrat Merz hat bereits angekündigt, diese Differenzierung fallen zu lassen. Die Frage ist nun nur noch wie und wann.