Die Tobin-Steuer betrifft auch die Schweiz
Von der Steuer auf Börsentransaktionen bleiben auch die Staaten nicht verschont, die eine solche ablehnen - wenn ihre Kunden aus dem Ausland kommen.
Elf EU-Ländern wollen bei der Einführung der sogenannten «Tobin-Steuer» voran gehen. Die Ländergruppe – darunter Deutschland – stellten ihre Pläne gestern vor, wie unter anderem das «Handelsblatt» berichtet. Sie wollen ihre Pläne auch im Alleingang verwirklichen.
Die Schweizer Bankiervereinigung hat gegen diese Pläne bei der EU keinen Protest eingelegt. Dabei betrifft eine solche auch die Staaten, die nicht mitunterzeichnen, also die Schweiz oder England, wie «Le Temps» in seiner Freitagsausgabe schreibt.
Das Ursprungsland ist ausschlaggebend
Beauftragt etwa eine französiche Versicherung eine Schweizer Bank mit dem Kauf von Aktien, ist die Transaktion steuerpflichtig, berichtet «Le Temps». Die Steuer würde auch dann fällig, wenn nur ein Partner bei dem Handel in einem der 11 EU-Länder angesiedelt sei, die die Transaktionssteuer einführen wollen.
Die USA hätten die EU deshalb anders als die Schweiz vorgeladen. Algirdas Semeta, Steuerkommissar der EU wird laut «Le Temps» deshalb nächste Woche nach Washington reisen.