Bei der Bank habe es Markt-Manipulationen gegeben. Die Valiant nimmt den Entscheid zur Kenntnis – und prüft den Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht.
In einem Verfahren gegen die Valiant, das sich rund um den Kurssturz der Valiant-Papiere vom 21. Oktober 2010 dreht, ist die Finma nun zu einem Schluss gekommen: Die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten seien schwer verletzt worden, so das Urteil. Valiant habe dadurch gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen.
In diesem Zusammenhang machte die Finma der Valiant in ihrer Verfügung Auflagen. Die Aufsichtsbehörde anerkennt aber auch, dass die Bank im Laufe des Verfahrens Massnahmen ergriffen hat, um die erkannten organisatorischen Mängel zu begeben, schreibt die Finma in einer Pressemitteilung.
Zwischen August 201o bis zum Kurssturz im Oktober 2010 habe die Valiant durch Aktienkäufe im Eigenhandel den Kurs der eigenen Papiere künstlich hoch gehalten und so den Markt manipuliert, schliesst die Finma.
Gang vor Gericht wird geprüft
Die Finma-Verfügung wird nun eingehend von der Valiant analysiert. Die Bank ziehe auch eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in Betracht, schreibt die Bank in einer Pressemitteilung. Mit den von der Finma geforderten Massnahmen gibt sich die Bank ab, doch gegen den Vorwurf, Valiant habe gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten verstossen, will sie sich wehren.
«Dieser Vorwurf steht auf einem unpräzisen rechtlichen Fundament und erscheint Valiant unangemessen. Dies namentlich deshalb, weil die geltenden Vorgaben der Finma zum Marktverhalten von Effektenhändlern sehr offen und wenig präzis formuliert sind», schreibt die Valiant.
In der Finma-Verfügung wird von der Valiant gefordert:
- die Mängel in der Organisation zu beheben und der Finma bis zum 31. Mai 2012 Bericht über die eingeleiteten Massnahmen zu erstatten;
- der Finma bis zum 30. Juni 2012 interne Richtlinien betreffend Handel in eigenen Aktien sowie Market Making einzureichen.