Die Schweizerische Nationalbank erhöht das Mindestreserveerfordernis für die inländischen Banken. Zudem wird ein grösserer Teil der Sichtguthaben nicht mehr verzinst.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat Änderungen an der Nationalbankverordnung vorgenommen. Diese gelten per 1. Juli 2024, wie es in einer Mitteilung vom Montag heisst. Der Mindestreservesatz für inländische Banken wird auf neu 4 Prozent von derzeit 2,5 Prozent angehoben.
Auch bei den Verpflichtungen aus kündbaren Kundeneinlagen gibt es eine Änderung. Sie werden künftig vollständig in die Berechnung des Mindestreserve-Erfordernisses einfliessen. Ausgenommen davon sind gebundene Vorsorgegelder.
Mehr unverzinste Sichtguthaben
Damit werde die bisher geltende Ausnahme aufgehoben, dass nur 20 Prozent dieser Verpflichtungen für die Berechnung zu berücksichtigen sind, schreibt die SNB weiter. Da Sichtguthaben der Banken, die zur Erfüllung des Mindestreserve-Erfordernisses gehalten werden, nicht verzinst werden, sinkt der Zinsaufwand der SNB.
Diese Anpassungen würden eine weiterhin effektive und effiziente Umsetzung der Geldpolitik sichern, heisst es weiter. Diese Anpassungen würden die aktuelle geldpolitische Ausrichtung nicht beeinflussen.
Schon zuvor gesenkt
Die SNB hatte bereits im vergangenen Dezember eine Regelanpassung vorgenommen und damit den Anteil der Sichtguthaben, die in volle Höhe des aktuellen Leitzinses verzinst werden, gesenkt.