Die Credit Suisse geht doch nicht rechtlich gegen die Abschreibung von AT1-Anleihen vor. Das bestätigt nun auch das Bundesverwaltungsgericht.
Die Credit Suisse hat das Gesuch um vorsorglichen gerichtlichen Rechtsschutz zurückgezogen, das die Bank im Zusammenhang mit der Anordnung der Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) zur Abschreibung von Contingent Capital Awards gestellt hat.
Nach dem Rückzug dieses Gesuchs, der am 9. Mai erfolgte, hat das Bundesverwaltungsgericht das entsprechende Verfahren abgeschrieben, wie aus einer Medienmitteilung vom Dienstagabend hervorgeht.
Anweisung der Finma
Am 19. März 2023 wies die Finma die Credit Suisse an, sämtliche Additional Tier 1 Kapitalinstrumente (AT1-Instrumente) abzuschreiben und die betroffenen Gläubiger darüber zu informieren.
Aus Sicht der Credit Suisse davon nicht erfasst waren die Contingent Capital Awards (CCAs), welche nicht von der Bank selbst ausgegeben, sondern von anderen Gruppengesellschaften ihren jeweiligen Angestellten als Teil der Vergütung zugesprochen worden waren.
Die Finma verneinte jedoch diese Sichtweise am 22. März 2023 mit einer Verfügung. Am 24. April 2023 wandte sich deshalb die Credit Suisse an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) mit einem Gesuch um vorsorglichen gerichtlichen Rechtsschutz.
Über 200 Beschwerden
Gegen die Verfügung der Finma vom 19. März 2023 betreffend die Anweisung zur Abschreibung der AT1-Instrumente sind gemäss der Mitteilung ungefähr 230 Beschwerden beim BVGer eingegangen, die rund 2500 Beschwerdeführende umfassen. Diese Verfahren sind noch hängig. Das BVGer äussert sich nicht zu einem möglichen Urteilsdatum.