Der Bund streicht ausstehende Boni der obersten Führungsebenen der Credit Suisse. Von den Verfügungen ist auch die UBS betroffen.
Den Führungskräften der Credit Suisse werden die ausstehenden Bonuszahlungen für 2022 gestrichen oder gekürzt.
Wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Dienstag mittteilte, betrifft die Anordnung die obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse und folgt auf die milliardenschwere staatliche Rettung der zweitgrössten Bank der Schweiz.
Drei Kaderstufen betroffen
Die Verfügung betrifft rund 1‘000 Mitarbeiter, denen bis Ende 2022 aufgelaufene variable Vergütungen in Höhe von rund 50 bis 60 Millionen Schweizer Franken vorenthalten werden.
Der Geschäftsleitung werden die bis Ende 2022 ausstehenden Bonuszahlungen vollständig gestrichen, während die Zahlungen an die eine Stufe tiefer liegenden Manager um 50 Prozent gekürzt werden. Die ausstehenden variablen Zahlungen für Manager der darunter liegenden Ebenen werden um 25 Prozent gekürzt.
Auswirkungen auf 2023
Mit diesem Entscheid wird gemäss dem EFD der Verantwortung der obersten Führungskräfte für die Situation bei der Credit Suisse in differenzierter Weise Rechnung getragen.
Ebenfalls gestrichen oder anteilig gekürzt werden die im Jahr 2023 fälligen variablen Vergütungen für diese Führungsebenen bis zum Abschluss der Übernahme.
Prüfung für 2019
Die Credit Suisse wird zudem verpflichtet, eine Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen der Konzernleitungsmitglieder seit 2019 zu prüfen und dem EFD sowie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Bericht zu erstatten.
Die Anordnung folgt auf vorübergehende Massnahmen zur Aussetzung variabler Zahlungen durch die Schweizer Regierung im März, nachdem die Notübernahme durch UBS vereinbart wurde.
Anreize zur Verlustvermeidung
Das Finanzministerium wies die UBS ausserdem an, ein Lohnsystem zu entwickeln, das Anreize für die mit dem Verkauf von Credit-Suisse-Vermögenswerten betrauten Mitarbeiter schaffen soll, um die Verluste aus den Verkäufen so gering wie möglich zu halten.
Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, möglichst geringe Verluste zu erzielen, um die Inanspruchnahme der Bundesgarantie nach Möglichkeit zu vermeiden, heisst es.
Garantien des Bundes
Grundlage für den staatlichen Boni-Eingriff bietet das Bankengesetz. Am 19. März hatte der Bundesrat die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS angeordnet.
Im Rahmen eines des geschnürten Rettungspakets wird die UBS 3 Milliarden Franken für die Credit Suisse zahlen und bis zu 5 Milliarden Franken an Verlusten übernehmen.
Im Gegenzug hat sich die Schweizer Regierung bereit erklärt, bis zu 9 Milliarden an möglichen Verlusten aus dem Geschäft zu übernehmen und Liquiditätshilfen von bis zu 100 Milliarden Franken zu garantieren.