Der Credit Suisse steht Ärger von ihrem zweitgrössten Aktionär ins Haus. Der Staatsfonds von Katar prüft eine Klage wegen des Verkaufs der Bank an die UBS.
Der Staatsfonds von Katar lässt von Anwälten prüfen, ob er gegen die Schweiz Ansprüche für seine Verluste geltend machen kann, die ihm durch von den Behörden «erzwungenen» Zusammenschluss der Credit Suisse mit der UBS entstanden sind.
Dies berichtete die Nachrichtenagentur «Reuters» unter Verweis auf gut informierte Quellen.
Zweitgrösster Aktionär
Laut Berechnungen von Reuters erwächst der Qatar Investment Authority (QIA) aus dem Verkauf der Bank an die UBS zu einem Bruchteil des Marktwerts ein Verlust von rund 330 Millionen Dollar.
Das Mandat der Anwaltskanzlei befindet sich jedoch noch in der Sondierungsphase, so der Bericht weiter. Eine Klage werde derzeit nicht aktiv verfolgt.
Die Qatar Investment Authority (QIA) ist mit einem Anteil von knapp 7 Prozent der zweitgrösste Aktionär der Credit Suisse. Die Beteiligung von QIA an der Credit Suisse geht zurück auf die Finanzkrise von 2008.
Verfahren zur Streitbeilegung
Sollten die Katarer beschliessen, die Klage weiterzuverfolgen, müssten sie gemäss dem zwischen dem Schweizer Bundesrat und der Regierung des Staates Katar unterzeichneten Vertrag eine Streitanzeige («Notice of Dispute») bei der Schweizer Regierung einreichen. Die Parteien haben dann sechs Monate Zeit, um die Forderung «gütlich» zu regeln.
Wird keine Einigung erzielt, kann der Streit an das Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) weitergeleitet werden.
Das ICSID ist eine internationale Schiedsinstitution, die in den 1960er Jahren von der Weltbank für Rechtsstreitigkeiten zwischen internationalen Investoren und Staaten eingerichtet wurde.