Mit der UBS-Rettung unter staatlichem Beistand sind die Boni der Credit Suisse zu einem öffentlichen Ärgernis geworden. Jetzt hat das Finanzdepartement entschieden.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am Dienstag gewisse variable Vergütungen der Credit Suisse (CS) an ihre Mitarbeitenden vorläufig sistiert. Davon betroffen sind bereits zugesicherte, aber aufgeschobene Vergütungen für die Geschäftsjahre bis 2022, darunter Aktienansprüche.
Wie aus einer Mitteilung vom Dienstag hervorgeht, verzichtet der Bundesrat aus Gründen der Rechtssicherheit hingegen darauf, bereits zugesicherte und sofort ausbezahlte variable Vergütungen an CS-Mitarbeitende für das Geschäftsjahr 2022 rückwirkend zu verbieten.
Nicht die Falschen bestrafen
Es gelte zu verhindern, dass Mitarbeitende getroffen werden, die die Krise nicht selbst verursacht hätten, begründet die Landesregierung diesen Schritt.
Die Geschäftsleitung der CS hatte zuvor selber auf variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022 verzichtet.
Volksseele kocht
Dass die CS trotz der Übernahme weiter an ihren Bonuszahlungen festhalten will und auch Lohnerhöhungen wie geplant durchgeführt werden sollen, hat die Volksseele zum Kochen gebracht.
Gemäss Berechnungen des «Tages-Anzeiger» (Artikel kostenpflichtig) haben die Manager der Credit Suisse seit 2013 rund 32 Milliarden Franken an Boni kassiert. Im gleichen Zeitraum machte die Grossbank 3,2 Milliarden Franken Verlust.
Liste von Skandalen produziert
Dieses Missverhältnis hat schon in der Vergangenheit mehrfach zu einem Aufschrei in der Öffentlichkeit geführt, zumal die Bank in den vergangenen Jahren nicht nur schlecht gewirtschaftet, sondern auch eine lange Liste von Skandalen produziert hat.
Mit der Akquisition der gestrauchelten CS durch die UBS wurde nun aber die Empörung noch lauter.
Druck von allen Seiten
Zwar ist die Rettung durch die UBS eine privatwirtschaftliche Übernahme, und die Schweizerische Nationalbank (SNB) stellte als Hüterin des Finanzsystems auftragsgemäss Liquidität für die schwer angeschlagene CS zur Verfügung.
Der Staat übernimmt aber gleichwohl verschiedene Garantien. Deshalb erstaunt nicht, dass der politische Druck von allen Seiten wegen Lohnexzessen bei der CS zunimmt.
Ungenaue Bundesrätin
Die Stimmung zusätzlich angeheizt hat ausgerechent Bundesrätin Karin Keller-Sutter. Bei der Verkündigung der Übernahme erklärte sie vor den Medien, Beschränkungen der Boni seien nicht möglich, weil es sich um eine private Übernahme handle.
Tags darauf musste sich die Finanzministerin allerdings korrigieren. Das Bankengesetz schreibt in Artikel 10a vor, dass der Bundesrat Massnahmen im Bereich der Vergütungen anordnen kann, sofern einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt wird.
Ratschlag des SBVg-Präsidenten
Derweil hat auch Marcel Rohner eine klare Botschaft parat: Am Jahrestag des Branchenverbands erklärte der Präsident der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) klipp und klar: «Als Chef einer Bank, die Verlust macht, erhält man keinen Bonus».
Diese Devise habe auch für ihn während seiner Zeit als UBS-Chef gegolten. Deshalb sei er in den Jahren 2007 bis 2009 leer ausgegangen. Nicht festlegen wollte sich Rohner indessen bei den variablen Lohnbestandteilen für die Angestellten unterhalb des Topmanagements.