Die Einigung mit den US-Behörden ist für die UBS ein Befreiungsschlag. Trotz Vergleich wurde die Anklage gegen Raoul Weil aber nicht aufgehoben.
Im Zuge des Steuerstreits mit der UBS erhoben die amerikanischen Behörden letztes Jahr auch Anklage gegen den Schweizer Banker Raoul Weil, seinerzeit die Nummer 3 im Konzern und verantwortlich für das weltweite Vermögensverwaltungsgeschäft. Raoul Weil wurde in den USA zur Fahndung ausgeschrieben. Dadurch war er bei der UBS nicht mehr tragbar und wurde temporär freigestellt. Seinen Job übernahm Marten Hoekstra.
Wie sich nun zeigt, ist die Anklage gegen Raoul Weil trotz des Bankenvergleichs nicht fallengelassen worden. Der UBS-Topmanager muss sich vielmehr vor Gericht verantworten. Dies sei sehr enttäuschend, erklärt dessen Anwalt Aaron R. Marcu von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer.
Opfer einer politischen Auseinandersetzung
Damit werde Raoul Weil zum Opfer einer politischen Auseinandersetzung zwischen den USA und der Schweiz über das Bankgeheimnis. Raoul Weil sei eine hoch angesehene Persönlichkeit in der Schweizer Bankenwelt, die sich nie ein Fehlverhalten zu Schulden kommen liess.
Tatsächlich hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) nach ihrer Untersuchung in dem heute veröffentlichten Bericht explizit festgehalten, dass es keinerlei Anhaltspunkte gibt, dass Raoul Weil Kenntnis hatte oder an irgendwelchen, das amerikanische Gesetz verletzenden Verschwörungen beteiligt war.
Raoul Weil mit Zero Tolerance
Die Finma stellte vielmehr fest, dass Raoul Weil das UBS Wealth Management mit «Zero tolerance für Non-compliance» führte. Er habe stets angewiesen, dass das Wealth Management-Geschäft - einschliesslich der amerikanischen Offshore-Aktivitäten - in allen Belangen schweizerischen, amerikanischen und sonstigen Gesetzen zu entsprechen habe.
Vor diesem Hintergrund geht Anwalt Aaron R. Marcu weiterhin davon aus, dass Raoul Weil vollständig entlastet werden muss.