Ein französisches Gericht hat eine erneute Prüfung der Ansprüche von Stephanie Gibaud angeordnet. Die UBS-Whistleblowerin will eine Millionenentschädigung vom Staat.
Stephanie Gibaud hatte den Schwarzgeldskandal der USB in Frankreich losgetreten. Mit den Finanzbehörden des Landes streitet sie seit Jahren um eine Entschädigung, die sie aufgrund ihrer Hilfe in dem Fall geleistet hat.
Ihre Ansprüche erhielten nun am Freitag Rückenwind durch eine Entscheidung französischer Richter. Laut dem Urteil müssen die Steuerbehörden die Ansprüche erneut prüfen, wie die Nachrichtenagentur «Bloomberg» (Artikel bezahlpflichtig) berichtet. Sie hätten zu Unrecht argumentiert, dass Gibauds Beitrag nicht belohnt werden könne, weil er vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes im Jahr 2017 geleistet wurde.
Gibaud hatte bei der UBS Frankreich bis zu ihrer Entlassung vor zehn Jahren Veranstaltungen für vermögende Kunden organisiert. Sie half bei der Aufdeckung von rund 9,6 Milliarden Euro, die französische Steuerzahler auf Schweizer Bankkonten versteckt hatten.
Dreimonatige Frist
«Die Steuerverwaltung bestreitet nicht, dass sie noch die von Frau Gibaud zur Verfügung gestellten Informationen verwendete, als sie ihren Antrag auf Entschädigung Ende 2020 ablehnte», so die Richter. Das Urteil setzt eine dreimonatige Frist für die erneute Prüfung des Antrags auf Entschädigung in Höhe von 3,5 Millionen Euro.
Es obliege jedoch den Steuerbehörden, eine Entscheidung zu treffen und einen Betrag festzulegen.
«Wir zählen darauf, dass die Behörden gesunden Menschenverstand und Einsicht zeigen, um Stephanie Gibaud auf gerechte und faire Weise zu entschädigen», erklärte ihr Anwalt in einer E-Mail.
UBS ficht Urteil an
Der Rechtsstreit um die UBS Frankreich dauert bereits seit mehr als zehn Jahren an. Die Schweizer Bank wurde letztes Jahr in einem Berufungsverfahren für schuldig befunden, wohlhabenden französischen Kunden geholfen zu haben, nicht deklarierte Gelder auf Schweizer Konten zu deponieren. Die UBS hat das Urteil und die damit verbundene Strafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro vor dem obersten Gericht angefochten.
Zudem steht die französische UBS-Tochter wegen Mobbingvorwürfen von Gibaud und einen ehemaligen Revisionsleiter vor Gericht. Die UBS Frankreich bestreitet diese Anschuldigungen.