Die Schweiz steht wegen ihrem Bankgeheimnis in der internationalen Kritik. Aufgrund des Gesetzes konnten Journalisten bei den «Suisse Secrets» offenbar nicht über ein Credit-Suisse-Datenleck berichten.
Irene Khan, Uno-Berichterstatterin für Meinungsfreiheit, beanstandet das Schweizer Bankengesetz. Es verstosse gegen die Menschenrechte und verletzte die Pressefreiheit, sagte Khan am Dienstag in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger (Artikel hinter Bezahlschranke)». So kriminalisiere die Schweiz Journalisten bei der Enthüllung von Finanzdaten.
Khan hat daher angekündigt, die Schweiz am 24. Juni 2022 vor dem Uno-Menschenrechtsrat thematisieren zu wollen.
Abschreckende Wirkung
«Im Schweizer Bankengesetz wird schon die Weitergabe von gewissen Bankdaten mit hohen Strafen oder sogar Gefängnis belegt, und zwar unabhängig davon, ob solche Daten auch im öffentlichen Interesse stehen», sagte die Uno-Berichterstatterin weiter. Ihrer Meinung nach ist dabei das Problem, dass das Verbot zu weit gefasst sei und keine Ausnahmeregelung im Fall überragenden öffentlichen Interesses enthalte.
Auch die Strafe sei sehr hart, was eine abschreckende Wirkung habe und Journalisten zur Selbstzensur veranlasse, konstatiert die Expertin.
Khan hatte sich schon früher im Zusammenhang der «Suisse Secrets» besorgt zu den Folgen des Gesetzes geäussert. Internationale Medien berichteten über ein Datenleck bei der Credit Suisse, das ein Enthüller-Konsortium publik gemacht hatte. Die hiesige Presse konnten sich wegen des Bankengesetzes angeblich nicht an der Recherche beteiligen. Die Grossbank wies die Informationen damals zurück.
Bundesrat nimmt Stellung
In der Folge kontaktierte die Uno-Berichterstatterin per Brief die Schweizer Regierung. Der Bundesrat habe darauf geantwortet und ihr mitgeteilt, dass er sich voll und ganz für die Meinungsfreiheit einsetze. Das Parlament wiederum überprüft derzeit das Gesetz.