Die grösste russische Bank hat von der Zentralbank die Genehmigung erhalten, ab dem nächsten Monat digitale Finanzanlagen auf ihrer Plattform auszugeben.

Die russische Sberbank hat die behördliche Genehmigung erhalten, mit der Ausgabe von digitalen Finanzanlagen (DFA) zu beginnen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.

Damit können Unternehmen DFA über die Plattform der Sberbank emittieren und so ihren Bargeldbedarf decken. Das wiederum ermöglicht es ihnen, Investitionen zu tätigen. Darüber hinaus können sie DFA über das Sber-System kaufen, und so flüssige Mittel investieren.

Erst am Anfang

«In einem Monat werden die Unternehmen ihre erste Transaktion auf unserer Blockchain-Plattform durchführen können», sagte Sergey Popov, Leiter der Abteilung Transaktionsgeschäft der Sberbank.

«Wir stehen erst am Anfang unserer Arbeit mit digitalen Vermögenswerten und sind uns bewusst, dass die weitere Entwicklung eine Anpassung des derzeitigen Rechtsrahmens erfordert. Dazu sind wir bereit, eng mit der Regulierungsbehörde und den Exekutivorganen zusammenzuarbeiten.»

Erhebliche Risiken

Die Lizenz für die Sberbank zur Ausgabe von DFA kommt zwei Monate nachdem die russische Zentralbank noch vor den Risiken von Krypto-Assets gewarnt hatte.

Die Notenbank hatte im Januar 2022 ein Konsultationspapier herausgegeben, in dem sie schrieb, dass «eine breitere Einführung von Kryptowährungen erhebliche Risiken für den russischen Finanzmarkt mit sich bringt.»

Da es keine Beschränkungen gebe, könnte ein weiterer Anstieg der Investitionen der Russen in Kryptowährungen und eine umfangreiche Beteiligung von Banken und anderen Finanzinstituten am Kryptowährungsmarkt die mit dieser Aktivität verbundenen Risiken verschärfen und systemische Bedrohungen darstellen, hiess es in dem Bericht.

EU-Kryptowährungswarnung

Am selben Tag wie die Ankündigung der Sberbank hat die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) eine Warnung an die Konsumenten herausgegeben, dass Krypto-Vermögenswerte «hoch riskant und spekulativ» sind.

Angesichts des wachsenden Interesses der Konsumenten an Krypto-Vermögenswerten warnten die ESAs, dass die meisten Vermögenswerte für Kleinanleger weder als Anlage noch als Zahlungs- oder Tauschmittel geeignet sind und dass sie ihr gesamtes investiertes Geld verlieren könnten.

Irreführende Werbung

Die Aufsichtsbehörden warnten auch vor den Gefahren irreführender Werbung, insbesondere in den sozialen Medien und von Influencern, und davor, dass es im Falle eines Scheiterns von Investitionen kaum Regressmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden EU-Finanzdienstleistungsvorschriften gibt.

Mit Blick auf die Situation in der Ukraine hiess es, dass man «die Klärung des Umfangs der restriktiven Massnahmen gegen russische und weissrussische Einrichtungen und Einzelpersonen in Bezug auf Krypto-Assets durch den Rat der Europäischen Union begrüsse».

Verbot für Schweizer Banken

Im Jahr 2020 ging die Schweizer Tochtergesellschaft der Sberbank eine Partnerschaft mit dem Genfer Start-up Komogo ein, einer Blockchain-Plattform für Handelsfinanzierung, wie finews.com berichtete.

Doch Anfang dieses Monats hatte die Schweizerische Bankiervereinigung sowohl die Sberbank als auch die Gazprombank aus ihrer Organisation ausgeschlossen und erklärt: «Schweizer Banken halten sich strikt an alle geltenden Vorschriften und Massnahmen, einschliesslich der von schweizerischen, internationalen und supranationalen Gremien verhängten Sanktionen. Integrität und Reputation sind wichtige Schlüsselfaktoren für den Finanzplatz.»

Krypto-Adaption

Sowohl die Ukraine als auch Russland gehören laut dem Chainalysis Global Crypto Adoption Index für 2021 zu den 20 führenden Ländern bei der Einführung von Kryptowährungen und rangieren auf Platz 4 respektive 18. Im Jahr zuvor belegten sie die ersten beiden Plätze.