Das mögliche Strafverfahren wegen eines alten Geldwäscherei-Falls in den Niederlanden hängt weiter über dem UBS-Chef. Von einem wichtigen Gremium kommt dort nun aber Entlastung für Ralph Hamers.
Die niederländische Bankenkammer für Disziplinarrecht (BfD, niederländisch: Tuchtrecht Banken, TB) teilt mit, sie habe keine ausreichenden Beweise, dass Ralph Hamers in seiner Zeit als CEO der Bank ING von Geldwäscherei-Taten wusste. Mit ihm wurden 14 weitere Bankmanager entlastet, wie das niederländische Blatt «de Telegraaf» am (gestrigen) Mittwoch vermeldete. In der Schweiz hat die Börsenzeitung «Finanz und Wirtschaft» (Artikel bezahlpflichtig) zuerst berichtet.
Die BfD kontrolliert als Selbstregulierung-Organisation das Verhalten von Bankern, sie kann Übertretungen mit Geldstrafen und sogar Berufsverboten ahnden. Allerdings darf sie in strafrechtlichen Belangen – und das ist bei Geldwäscherei-Vorwürfen der Fall – kein Urteil fällen.
Die UBS wollte zu den Berichten gegenüber finews.ch keine Stellung nehmen.
Monatelanges Warten
Dessen ungeachtet wird die niederländische Staatsanwaltschaft den BfD-Befund zur Kenntnis nehmen. Wie Anfang Jahr bekannt wurde, haben die Ermittler eine Voruntersuchung eingeleitet und sich damit des Geldwäscherei-Falles bei der Grossbank ING, welcher Hamers vor seinem Wechsel zur UBS vorstand, erneut angenommen. Abgeklärt wird offenbar gezielt die Rolle des damaligen CEO.
Ob es überhaupt zu einer Anklage kommt, wird sich erst in Monaten zeigen – die Voruntersuchung könnte bis Mitte 2022 dauern. Bis dahin schwebt die mögliche Anklage im eigentlich zu den Akten gelegten Fall wie ein Damokles-Schwert über dem Chef der grössten Schweizer Bank.
Noch nicht vom Haken
ING hatte 2018 den Fall mit einer Rekordbusse von 775 Millionen Euro beigelegt. Hamers wurde von jeglicher Verantwortung in dem Fall freigesprochen und durfte ING-CEO bleiben. Pieter Lakeman, ein Aktionärsaktivist und Chef einer Anlagestiftung, wollte diesen Vergleich nicht akzeptieren und legte vergangenes Jahr beim Berufungsgericht Beschwerde ein: Der Fall und Hamers Rolle müsse nochmals beurteilt werden. Das Gericht ordnete darauf an, denn Fall nochmals aufzurollen.
Auch wenn der Befund der BfD als positives Signal für Hamers zu werten ist, ist er damit noch nicht vom Haken. Und selbst die Disziplinarrecht-Kammer erklärte, dass sie sich den Komplex nochmals anschauen müsste, wenn neue Erkenntnisse über die Vorgängen bei ING ans Licht kämen.