Der russische Investor Viktor Vekselberg muss eine empfindliche Schlappe wegstecken. Die Privatbank Julius Bär war im Recht, als sie seine Vermögenswerte in Dollar auf ihren Konten einfror, um dem amerikanischen Sanktionsregime zu entsprechen.

Das Handelsgericht von Zürich hat der Privatbank Julius Bär im Streit mit Investor Viktor Vekselberg Recht gegeben. Sie durfte demnach Guthaben des russischen Investoren auf ihren Konten einfrieren, um nicht in Konflikt mit amerikanischen Sanktionen gegen ihn zu geraten, wie der «Tages-Anzeiger» am Freitag schreibt (bezahlpflichtiger Artikel).

Konkret ging es um ein Wertschriftendepot des Russen bei der Bank. Vekselberg wollte einen Teil seines Guthabens verkaufen, um einen Kredit in der Höhe von 160 Millionen abzulösen. Dieses Guthaben war in US-Dollar denominiert und unterlag den Sanktionen, weshalb die Bank sich im Recht befand, als sie die Papiere unter Verschluss behielt.

Ein Fall fürs Bundesgericht?

Vekselberg führte die Klage gegen Julius Bär via seine Holding Lamesa und argumentierte, dass die Blockade ungerechtfertigt gewesen sei. Das Gericht hielt gemäss Artikel im «Tages-Anzeiger» fest, dass die Lamesa mit Vekselberg gleichzusetzen sei und deshalb dem Sanktionsregime unterliegt.

Die Zeitung schreibt weiter, dass der Investor das Urteil voraussichtlich an die nächsthöhere Instanz, in diesem Fall das Bundesgericht, weiterziehen werde.

Verfahren in Bern

Seit Mitte September läuft in Bern das Gerichtsverfahren zur Klage von Vekselberg gegen die Postfinance – finews.ch berichtete darüber. Dabei geht es um die Weigerung der staatlichen Postfinance, dem Investor ein Konto zu eröffnen. Dieser verweist auf den Grundauftrag der Bank und sein Recht als Bewohner der Schweiz, ein Konto für die Bestreitung des Lebensunterhaltes zu bekommen.