Den Bau der Gondelbahn über den Zürichsee musste die Zürcher Kantonalbank wegen Einsprachen verschieben. Nun droht dem Erlebnispark auf der Landiwiese das selbe Schicksal.
Sie hätten eigentlich beide zum 150-jährigen Jubiläum der Zürcher Kantonalbank (ZKB) gehört: die Gondelbahn über das Zürichsee-Becken und der Erlebnisgarten auf der Landiwiese.
Während das Seilbahn-Projekt sich nun vor dem Zürcher Verwaltungsgericht befinden dürfte, weil die Bank auf eine Baurekurs-Ader gestossen ist, wurde der Erlebnisgarten erst Opfer der Coronavirus-Pandemie.
Rekurs erfolgreich
Die Eröffnung des Gartens ist – wie die Feier selber – auf nächstes Jahr verschoben worden, so dass die Bank dann halt das 151. Jahr feiert. Immerhin ist ihr für die Zwischenzeit eine Lösung eingefallen, damit der Aufbau nicht umsonst war, wie finews.ch bereits im April berichtete; die Pavillons hätten für das Zürcher Theaterspektakel benutzt werden sollen, dass dann aber dem Verbot von Grossveranstaltungen zum Opfer fiel.
Und nun kommt der zweite Tiefschlag: Auch gegen den Erlebnispark wurde vor dem Zürcher Baurekursgericht erfolgreich Rekurs eingelegt, wie einem Bericht des «Landboten» (Artikel bezahlpflichtig) am Mittwoch zu entnehmen war. Präziser gegen die Erweiterung des Parks, die aber nötig wäre, um den Erlebnispark nach Plan fertig zu bauen.
19 Monate lang Firmenjubiläum
Der Rekurs entstand, weil sich jemand daran gestört hat, dass ein grosser Teil der Landiwiese – inklusive Bauzeit, Coronazeit, noch mehr Bauzeit und Feier selber – rund 19 Monate für ein Firmenjubiläum besetzt sei.
Den Rekurrenten führte an, für eine derart lange Besetzung eines grossen Teils der Landiwiese fehle die gesetzliche Grundlage. Gerade für das Jubiläum einer Firma, wofür laut städtischer Veranstaltungsrichtlinie eigentlich nur ein Tag bewilligt werde.
Kein öffentliches Interesse?
Zudem bestehe auch kein öffentliches Interesse an der Erstellung eines gewinnorientierten Gastgewerbebetriebs mit Konsumzwang. Die Bank hatte geplant, in den Pavillons ein Restaurant und eine Weinbar aufzubauen. Der Rekurrent fordert denn auch, das Gelände solle umgehend und umfassend in seiner eigentlichen Zweckbestimmung als öffentlicher Grün- und Erholungsraum der Bevölkerung wieder zugänglich gemacht werden.
Die Medienstelle der ZKB beschied dem «Landboten», man äussere sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht zu dieser Angelegenheit.