Zwei Schweizer wurden fälschlicherweise der Bestechung beschuldigt. Der Vorfall zeigt, wie einseitig die US-Wahrnehmung bei der Jagd auf Steuersünder ist.
In einem ausführlichen Artikel zeichnet die «Neue Zürcher Zeitung» die wechselhafte Geschichte rund um den ehemaligen UBS-Kunden Jeffrey Chernick nach. Es ist ein aufschlussreiches Lesestück über die kontroversen Beziehungen zwischen den US-Behörden, der Schweiz und ihrer Finanzbranche.
Zur Erinnerung: Am 1. April gab die Schweizer Bundesanwaltschaft bekannt, dass sie die gerichtspolizeilichen Ermittlungen rund um dem Bestechungsvorwurf des amerikanischen Millionärs und Ex-UBS-Kunden Jeffrey Chernick eingestellt hat.
Kühne Behauptungen
«Die Strafuntersuchung hat keinerlei Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten zu Tage gebracht hat», begründete die Strafverfolgungsbehörde des Bundes den Schritt auf ihrer Webseite.
In seinem Schuldeingeständnis, Steuern vor dem amerikanischen Fiskus versteckt zu haben, hatte Jeffrey Chernick im Sommer 2009 behauptet, er habe seinen beiden Schweizer Beratern, dem Anwalt Matthias Rickenbach und dem Banker Hansruedi Schumacher, im Juli 2008 ein Bestechungsgeld in Höhe von 45'000 Dollar bezahlt.
Mit diesem Geld sei ein Schweizer Bundesbeamter bestochen worden, um so zu erfahren, ob Chernicks Name auf einer der Eidgenossenschaft vorliegenden Liste von UBS-Kunden stehe, die an die US-Steuerbehörde ausgeliefert werden soll.
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