Bankangestellte sollen künftig ihre Arbeitszeit schriftlich festhalten. Am Pilotprojekt machen die Grossbanken, Julius Bär und Regionalinstitute mit.
Da es den Banken offenbar an Dokumentationen zur geleisteten Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmenden fehlt, sollen Bankangestellte ihre Arbeitszeit ab diesem Jahr schriftlich festhalten.
Auslöser der Initiative zur Arbeitszeiterfassung für Bankangestellte waren offenbar Rügen einzelner Behördeninspektionen, wie Dieter Sigrist, bis Ende 2009 Sekretär der Arbeitgeberorganisation der Banken, gegenüber der «Neuen Zürcher Zeitung» erklärte.
Abkehr vom Vertrauensmodell
Das Gesetz verlange nämlich unter anderem die Existenz von Verzeichnissen und Unterlagen, aus denen die täglich und wöchentlich geleistete Arbeitszeit inklusive der Ausgleichs- und Überzeit hervorging. Ausnahmen bildeten etwa Arbeitnehmer mit höherer und leitender Tätigkeit.
Die Stechuhr ist zwar nach wie vor verpönt. Tatsache aber ist, dass sich die rund zehn am Projekt teilnehmenden Banken wie UBS, Credit Suisse, die Zürcher Kantonalbank, die Raiffeisengruppe oder die Bank Julius Bär damit vom bis anhin in Bankenkreisen vorherrschenden Vertrauensmodell abwenden.
Was bringt’s?
Bis anhin galt, dass das Vertrauen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zu einer höheren Motivation und damit zu mehr Leistung führt. Studien haben das belegt. Unter dem Motto «Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser» scheint diese Weisheit nun aber überholt. Erstaunlich ist es allemal, dass Behörden nach jahrelanger Praxis heute nun die Unmöglichkeit einer Gesetzesanwendung rügen.