Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Tessiner Privatbank BSI ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Geldwäscherei und weitere Delikte eröffnet. Doch es kommt noch schlimmer für die BSI.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren gegen die Tessiner Bank BSI eröffnet. Hintergrund ist der Finanzskandal um den malaysischen Staatsfonds 1MDB, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Auch die Finma gab am Dienstag bekannt, die BSI die Geldwäschereibestimmungen schwer verletzt. Neben anderen Massnahmen werde ein Gewinn von 95 Millionen Franken eingezogen. Gegen zwei Manager hat die Finma Enforcementverfahren eingeleitet.
Doch damit nicht genug: Die Monetary Authority of Singapore (MAS) hat der BSI zudem befohlen, ihren Betrieb in Singapur einzustellen. Es handelt sich um den ersten Lizenzentzug einer Bank in Singapur seit 1984.
Busse gegen BSI
Wegen insgesamt 41 Verstössen gegen die Geldwäscherei-Verordnungen im Land verhängt die MAS zudem eine Busse von 13,3 Millionen Singapur Dollar (rund 9,5 Millionen Franken).
Die Staatsanwaltschaft von Singapur prüft zudem, ob sechs frühere Manager und Mitarbeiter der Bank strafbare Handlungen begangen haben. Darunter befinden sich der frühere CEO von BSI in Singapur Hans Peter Brunner und der stellvertretende CEO Raj Sriram.
Die Behörde erlaubt hingegen die Übertragung aller Aktiven und Verbindlichkeiten der BSI zum Singapurer Ableger der EFG Bank. Dies in Übereinstimmung mit der Finma, welche die Übernahme erlaubt. Die Auflage lautet hingegen, dass die BSInach erfolgter Integration aufgelöst wird.
Mängel in der Organisation
Die Bundesanwaltschaft untersucht die Bank auf Mängel in der internen Organisation, weil diese mögliche Straftaten nicht verhindern konnte, welche momentan im Rahmen des Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit 1MDB untersucht werden.
Elemente des Finma-Entscheids legten überdies nahe, dass die Straftaten der Geldwäscherei sowie der Bestechung fremder Amtsträger durch eine adäquate Organisation hätten verhindert werden können, hiess es weiter.
Strafrechtliche Verfolgung möglich
Das Schweizer Recht erlaubt die strafrechtliche Verfolgung, wenn dem Unternehmen vorzuwerfen ist, dass es nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen hat, um Straftaten zu verhindern. Darunter fallen unter anderem Straftaten in Bezug auf Geldwäscherei oder Korruption und Straftaten von Dritten.
Im Fall von 1MDB habe die Bank über mehrere Jahre zahlreiche grosse Transaktionen mit undurchsichtigen Zwecken ausgeführt und trotz offensichtlichen Verdachtsmomenten die Hintergründe nicht abgeklärt.
Rücktritt von Stefano Coduri
Keine der BSI-Gewährsträger und leitenden Manager, die für die festgestellten Verfehlungen der Bank verantwortlich sind, werden für die EFG tätig sein können, wie es weiter heisst. Der bisherige BSI-CEO Stefano Coduri ist bereits per sofort zurückgetreten, wie auch finews.ch berichtete.
Positiv gilt es laut Finma zu würdigen, dass mit dieser Übernahme den Kunden und Mitarbeitenden der Bank eine Zukunftsperspektive geboten wird.