Die Schweizer Grossbank UBS realisiert in grossen Schritten die rechtliche Struktur der UBS Group. Die ankündigte Zusatzdividende von 25 Rappen pro Aktie will der Konzern in rund einem Monat seinen Aktionären auszahlen.
Das Handelsgericht des Kantons Zürich hat sämtliche UBS-AG-Aktien der verbliebenen Minderheitsaktionäre entsprechend dem Antrag der UBS Group AG für kraftlos erklärt, wie einer Mitteilung vom Mittwoch zu entnehmen ist.
Alle im Publikum verbliebenen UBS-AG-Aktien werden dadurch für kraftlos erklärt. An ihrer Stelle werden UBS-Group-AG-Aktien als Abfindung geliefert.
Zusatzdividende kommt am 22. September
Die UBS erwartet, dass ihre Aktien am 27. August 2015 von der SIX Swiss Exchange dekotiert werden.
Weiter plant der Verwaltungsrat der UBS Group, die an der ordentlichen Generalversammlung vom 7. Mai 2015 gutgeheissene Zusatzdividende von 25 Rappen pro Aktie am 22. September 2015 an die Aktionäre der UBS Group auszuzahlen. Das Datum der Ex-Dividende für diese Zusatzdividende, das heisst, das Datum, ab welchem UBS-Group-AG-Aktien ohne das Recht, die Zusatzdividende zu erhalten, gehandelt werden, wird voraussichtlich der 18. September 2015 sein.
Aus den Kapitalreserven
Das Record-Date ist voraussichtlicher der 21. September 2015. Jeder UBS-Group-AG-Aktionär hat an diesem Datum Anspruch, eine Zusatzdividende auf den UBS-Group-AG-Aktien zu erhalten.
Die Zusatzdividende wird aus den Kapitaleinlagereserven bezahlt, wie es weiter heisst. Die UBS erwartet, dass sich die Zusatzdividende für die US-Bundeseinkommenssteuer als Dividende aus gegenwärtigen oder akkumulierten Erträgen und Gewinnen qualifiziert.