Libor-Skandal: Ist die UBS eine Wiederholungstäterin?
Noch für diesen Mittwoch wird eine Einigung zwischen der Schweizer Grossbank UBS und dem US-Justizministerium rund um Devisenmanipulationen erwartet. Doch nun öffnet sich unvermittelt eine neue Front.
Wie nämlich die Nachrichtenagentur «Bloomberg» am Mittwoch berichtete, könnte das gefürchtete amerikanische Justizministerium (Department of Justice, DoJ) das Abkommen aufheben, das die Schweizer Grossbank vor Strafverfolgung wegen Manipulationen der Libor-Zinssätze schützt.
Das Abkommen hatte die UBS im Jahr 2012 im Rahmen einer Einigung mit der US-Behörde erzielt. Dabei verpflichtete sich die Bank unter anderem, nicht mehr gegen US-Gesetze zu verstossen und die Ermittlungen im so genannten Libor-Skandal zu unterstützen.
Abschreckendes Exempel
Wie «Bloomberg» unter Berufung auf anonyme Quellen nun berichtet, könnte das DoJ die Strafverfolgung in der Causa Libor wieder aufnehmen und ein Schuldeingeständnis der Bank verlangen. Dies wäre das erste Mal, dass die US-Behörde auf einen Deal mit einer Bank zurückkommt.
Weder die UBS noch das DoJ wollten dies gegenüber «Bloomberg» kommentieren.
Das Vorgehen des Justizminsteriums komme jedoch nicht von ungefähr, glaubt die Agentur. Mit der Massnahme würde das DoJ ein warnendes Exempel statuieren, um Banken vor wiederholten Verstössen gegen US-Gesetz abzuschrecken.
Damit könnte eintreffen, was zahlreiche Beobachter bereits befürchtet hatten: Dass die UBS in den USA als Widerholungstäterin eingestuft und entsprechend hart bestraft wird.
Doch nicht so glimpflich?
Damit würde die Hoffnung zunichte gemacht, dass die Schweizer Grossbank in der bevorstehenden Einigung mit dem DoJ über Manipulationen von Devisenkursen – also in der «Forex-Affäre» – relativ glimpflich davonkommen könnte.
Die Bank selber rechnet den getätigten Rückstellungen zufolge offenbar mit einer Strafe von weniger als 1 Milliarde Dollar. Doch diese Erwartung könnte sich nun als Makulatur erweisen.