Allen Spekulationen zum Trotz: Der frühere UBS-Banker Raoul Weil ist vor dem Geschworenengericht in Florida freigesprochen worden.
Offenbar fehlte es den Geschworenen an direkten Beweisen für einen Schuldspruch. Wie erinnerlich stand Raoul Weil wegen seiner einstigen Funktion als Hauptverantwortlicher für das Wealth-Management-Geschäft der UBS in den USA vor Gericht. Er wurde verdächtigt, die Beihilfe zur Steuerhinterziehung für amerikanische Kunden toleriert zu haben.
Wohl zur Überraschung der meisten (Schweizer) Medien lautet nun das Verdikt: «Nicht schuldig, wie die zwölf Geschworenen um 16.40 Ortszeit zu Protokoll gaben. Weil, seine Frau Susan Lerch und die Anwälte der Verteidigung sprangen auf und umarmten sich. Die Staatsanwälte blieben konsterniert sitzen, wie verschiedene Medien melden.
Wieder ein freier Mann
Nur zwei Mitglieder der Geschworenen sollen offenbar zu Beginn der Beratungen mit einem Schuldspruch geliebäugelt, sagte der Sprecher der Geschworenen nach dem Prozess. Der Grund für den Freispruch geht dahin, dass offenbar direkte Beweisen fehlten, wonach Weil persönlich in die illegalen Geschäfte mit US-Kunden verstrickt war.
Vor diesem Hintergrund ist Raoul Weil wieder ein freier Mann. Er bekommt seinen Pass und die hinterlegte Kaution von 10,5 Millionen Dollar zurück. Wie erinnerlich war er im Herbst vor einem Jahr auf einer privaten Reise nach Italien von der Polizei in einem Hotel verhaftet und in die USA ausgeliefert worden.
Ein pathologischer Fall
Für das Urteil entscheidend war offenbar die Annahme, dass der Kronzeuge Martin Liechti, ebenfalls ein ehemaliger UBS-Angestellter, der bis 2008 für das USA-Geschäft direkt verantwortlich war, gelogen haben soll, wie die Verteidigung Weils erklärte.
Anhand der Aussagen Liechtis vor Gericht, erklärte Weils Verteidiger Matthew Menchel, dass Liechti schlicht gelogen habe: «Und als ich ihn überführte, hat er wieder gelogen, und dann nochmals, um seine alten Lügen zu rechtfertigen. Er ist pathologisch.»
Magere Beweislage
Es sei Liechti gewesen, der die illegalen Machenschaften der UBS im grenzüberschreitenden Geschäft mit US-Kunden gekannt und unterstützt habe, nicht Weil. «Dieser Mann, Raoul Weil, hatte damit absolut nichts zu tun», sagte Weils Verteidiger Menchel und unterstrich, dass dieses Verfahren habe das Leben seines Mandanten zerstört und dessen Ruf geschädigt habe.
Vor diesem Hintergrund konnten die Staatsanwälte, die am Anfang und zum Schluss das Wort hatten, die magere Beweislage nicht verbessern.
Richter James Cohn hatte zuvor in seinen Instruktionen an die Geschworenen unterstrichen, dass es nicht der Angeklagte sei, der seine Unschuld beweisen müsse. Er machte die Tür zu einem Freispruch weit auf, wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA schreibt.
Zweifel an der Schuld
«Wenn Sie begründete Zweifel an seiner Schuld haben, müssen Sie ihn freisprechen. Wenn sie ihm glauben, dass er nichts gewusst und immer nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat, müssen Sie ihn freisprechen», erklärte Cohn den Geschworenen. Der Rest ist Geschichte.