Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat am Dienstag einen Kurzbericht zu ihrem zwischen 2011 und 2012 gegen Credit Suisse geführten Enforcement-Verfahren publiziert.

Gegenstand des Verfahrens war das grenzüberschreitende Geschäft der Bank mit US-Kunden vorab im Zeitraum von 2000 bis 2008. Die Finma stellte fest, dass die Credit Suisse ihre Pflichten beim Erfassen, Begrenzen und Überwachen von Risiken im Geschäft mit US-Kunden verletzt hatte.

Die Credit Suisse setzte die von der Finma angeordneten Massnahmen um. Das Verfahren der Finma ist abgeschlossen, und es sind keine weiteren Massnahmen gegen die Credit Suisse zu erwarten.

Relevante Pflichtverletzungen

Die Finma leitete bei der Credit Suisse im Januar 2011 eine umfassende Untersuchung der Risiken aus dem Geschäft mit US-Privatkunden seit 2000 ein. Die Ergebnisse dieser Untersuchung wiesen auf aufsichtsrechtlich relevante Pflichtverletzungen hin.

Daher eröffnete die Finma im November 2011 ein Enforcement-Verfahren gegen die Credit Suisse. Im Vordergrund dieses Verfahrens standen insbesondere die nachfolgenden Themen:

  • die Entwicklung des Geschäftes der Credit Suisse mit US-Kunden seit 2000
  • die Geschäftspolitik, welche die Credit Suisse im Geschäft mit US-Kunden seit 2000 verfolgte
  • die US-Kundenbeziehungen, insbesondere solche mit Strukturen (beispielsweise Stiftungen oder Trusts) und ob die Corporate Governance solcher Strukturen gewahrt bzw. die Regeln der Gesellschaft eingehalten wurden
  • die von der Credit Suisse nach 2008 getroffenen Massnahmen, um die im Rahmen der Untersuchung identifizierten Risiken zu erfassen, minimieren und zu überwachen

Hier finden Sie den Kurzbericht der Finma.