Die US-Behörden bleiben hart gegenüber der UBS. Trotzdem ist es völlig offen, ob es zum Verfahren am 13. Juli oder zu einem vorzeitigen Vergleich kommt.
Die Klage zur Offenlegung von total 52'000 Kundendaten der UBS bleibt aufrecht. Das entschied am Dienstag das zuständige Bundesgericht in Florida. Die Beanstandungen der UBS wie auch die diplomatischen Bemühungen der Schweizer Behörden blieben somit erfolglos. Das US-Justizministerium forderte den Richter in Miami auf, die Klage zu vollstrecken.
Erster Verhandlungstag wird somit der 13. Juli sein. Der UBS wird vorgeworfen, systematisch und absichtlich US-Gesetze verletzt zu haben, indem sie Beihilfe zur Steuerhinterziehung leistete. «Die UBS muss die Identität jedes US-Steuerzahlers offenlegen», fordern die amerikanischen Behörden.
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich Bundesrat Hans-Rudolf Merz nicht überrascht über die Beharrlichkeit der USA. Man habe mit einem solchen Szenario gerechnet, sagte er gegenüber verschiedenen Medien. Hinter den Kulissen dürften weitere Verhandlungen stattfinden, so dass es weiterhin offen ist, ob es tatsächlich zum Verfahren gegen die UBS am 13. Juli kommt oder ob mit einem vorzeitigen Vergleich die ganze Angelegenheit beseitigt werden kann.
Bankgeheimnis ist keine undurchdringloiche Wand
Eine Abkehr von dieser fatalen Entwicklung für die UBS könnte tatsächlich bloss noch ein Vergleich bringen. Viel Zeit bleibt dafür allerdings nicht. Am ehesten könnte er durch eine rasche finanzielle Einigung erreicht werden. Beobachter rechnen damit, dass ein solcher Vergleich die UBS bis zu zehn Milliarden Franken kosten könnte. Die UBS wollte sich zu diesen Mutmassungen nicht äussern und bezeichnete die genannten Beträge als reine Spekulation.
Die Situation ist insofern angespannt, als dass sich die US-Behörden für die Auslieferung der 52'000 Kontodaten auf den Entscheid der Schweiz respektive der Finma vom vergangenen Februar berufen, als bereits 300 UBS-Kundendaten ausgeliefert wurden. Damit habe sich gezeigt, dass das Schweizer Bankgeheimnis nicht eine «undurchdringliche Wand» sei. Ausserdem sei der Fall von einem «starken nationalen Interesse», was wiederum das Festhalten an der Klage rechtfertige.
Abbau der US-Kunden bei der UBS geht weiter
Währenddessen hat die UBS den Abbau ihrer US-Cross-Border-Kunden wie früher schon angekündigt fortgesetzt. Renitenten Klienten soll ab 1. Juli 2009 der Zugriff aufs Konto vorläufig verwehrt werden.