Mit ihren Bericht hat die Parlamentarische Untersuchungskommission 20 Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Hinzu kommen vier Motionen und sechs Postulate sowie eine parlamentarische Initiative. Hier die wichtigsten Punkte.
In ihren 500-seitigen Bericht sieht die PUK Verbesserungsbedarf auf der Vollzugs- und der Gesetzesebene. Sie richtet 20 Empfehlungen an den Bundesrat und reicht sechs Postulate, vier Motionen sowie eine parlamentarische Initiative ein.
Die Kommission ist zum Schluss gelangt, dass die «Too big to fail»-Gesetzgebung (TBTF), insbesondere in der Notfallplanung, zu sehr auf die Schweiz fokussiert und die Abwicklungsplanung einer aus der Schweiz international tätigen G-SIB zwingend internationale Verflechtungen mitberücksichtigen muss.
Die TBTF-Regulierung sei nicht für eine Vertrauenskrise konzipiert und vernachlässige wichtige Marktindikatoren.
Auch hinsichtlich der aktuellen Regelung der Revisionsaufsicht bestehe Handlungsbedarf. Erleichterungen bezogen auf die Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen müssten in Zukunft beschränkt werden, heisst es weiter.
Abstimmung und Informationsfluss verbessern
Die Abstimmung zwischen den einzelnen Behörden und der Einbezug des Gesamtbundesrates und der Informationsaustausch müssten verbessert werden. Gefordert wird auch ein institutionalisiertes Gefäss, um die Transition zwischen Risikomanagement und Krisenbewältigung sicherzustellen. Es soll geprüft werden, wie die Rolle der GSK in diesem Bereich gestärkt werden kann.
Mit Blick auf die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) sollen die notwendigen Voraussetzungen für die wirkungsvolle Durchsetzung von Enforcementverfahren geschaffen werden. Dazu zählt auch die Kommunikation zu den Verfahren auch mit Blick auf die Rechtslage im Ausland.
Die die Qualität und die Quantität der Eigenmittel der systemrelevanten Baken soll ebenfalls geprüft werden. Auch eine Beschränkung der Rechtsmittel sowie eine substanzielle Verkürzung der Beschwerdeverfahren bei prudenziellen Entscheidungen der Finma soll erwogen werden.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Weiter wird eine Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der RAB-Inspektionsprozesse vorgeschlagen und Entscheidungen über den Umfang der Inspektionen sollen formalisierter und systematisch dokumentiert werden. Frequenz und der Umfang der Inspektionen sollen Bezug auf SIBs risikobasiert angepasst und ein dynamischeres Aufsichtskonzept eingeführt werden. Korrekturmassnahmen sollen umfassender überprüft werden.
Eine ganze Reihe von Empfehlungen beschäftigen sich mit der Zusammenarbeit und dem Informationsfluss zwischen Bundesrat, dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), SNB Finma oder SIF. Informationen müssten zeitnah an die verschiedenen Mitglieder der Krisenorgane und zwischen den Ebenen weitergeben werden. Auch bei der Departementsübergabe soll es Verbesserungen und einen institutionalisierten Prozess geben.
Die PUK hält es für unerlässlich, dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die UBS die einzig verbleibende G-SIB in der Schweiz ist. Sie sei im Verhältnis zum nationalen Bruttoinlandprodukt (BIP) um ein Vielfaches grösser als andere Finanzinstitute im Verhältnis zum BIP des jeweiligen Landes. Das sei in der Regulierung «angemessen zu berücksichtigen».
Mehr Instrumente für Finma
Mit den Motionen werden Forderungen formuliert wie Beschränkungen bei der Gewährung von Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für SIBs. Die Durchsetzungskraft der Finma soll gestärkt werden. Das soll etwa durch Bussenkompetenz, Erweiterung des Instrumentariums zur Frühintervention oder die Kompetenz in die Kapitalplanung einzugreifen erreicht werden.
Die SNB soll die Kompetenz erhält, den SIBs vorbereitende Massnahmen für eine allfällige Inanspruchnahme einer ausserordentlichen Liquiditätshilfe (ELA) aufzuerlegen.
Der Bundesrat hat nun bis zur nächsten Session Zeit, um seine Stellungnahme auf der Grundlage des Schlussberichts zu erstellen. Die Beratung des Berichtes ist in der Frühlingssession 2025 vorgesehen.
Separat will die PUK eine parlamentarische Initiative einzureichen, um die Bestimmungen des Parlamentsgesetzes, welche die PUK betreffen, anzupassen. Denn – dies wurde an Pressekonferenz am Freitag mehrmals betont – die PUK ist bei einem Fall von dieser Grössenordnung an ihre Grenzen gestossen.