Die grössten Schweizer Finanzkonzerne müssen bald neue Klimaregeln der Finanzmarktaufsicht befolgen. Beobachtern zufolge ist dies erst der Anfang.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) verpflichtet grosse Banken und Versicherungen, die Öffentlichkeit über mögliche Klimarisiken bei ihrer Geschäftstätigkeit zu informieren. Die Aufsichtsbehörde passt dazu das Rundschreiben zur Offenlegung an; die revidierte Version, welche zur Meldung von Klimarisiken verpflichtet, tritt am 1. Juli inkraft.
Pflichten auf Raten?
Die Offenlegung-Pflichten gelten für Banken und Versicherer der Aufsichtskategorien 1 und 2 (die grössten Assekuranzkonzerne und Grossbanken). Die UBS und die Credit Suisse berücksichtigen bereits seit 2019 Klimarisiken bei der Bilanzierung. In der Finma-Meldung steht allerdings das Wort «vorerst» – was darauf schliessen lässt, dass die Pflichten mittelfristig auf kleinere Finanzinstitute ausgedehnt werden könnten.
«Die Offenlegung von ESG-Faktoren kommt, das trifft die Banken genauso wie die Realwirtschaft», sagte dazu Hans-Ruedi Mosberger, Leiter Asset Management & Sustainability bei der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), unlängst zu finews.ch. In der Finma-Anhörung zu den neuen Transparenzvorschriften war bereits – vergeblich – die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf mittlere und kleine Institute gefordert worden.
WWF: Bemühte Grossbanken
Die Umweltschutz-Organisation WWF hat derweil ein Rating der 15 grössten Schweizer Retailbanken publiziert; im Bericht dazu kommt das NGO zum Schluss, dass der Nachhaltigkeits-Gedanke in der strategischen Ausrichtung der Banken vermehrt direkt verankert sei. Als «überdurchschnittlich» bewertete die Organisation die Bemühungen der Basler Kantonalbank, der Basellandschaftliche Kantonalbank, der Berner Kantonalbank, der Credit Suisse, der Raiffeisen-Gruppe, der UBS Schweiz sowie die Zürcher Kantonalbank.
Bereits vor dem 1. Juli könnte der nächste Dreh an der Aufsichtsschraube für die Schweizer Finanzdienstleister erfolgen: Am 13. Juni gelangt die Revision des so genannten CO2-Gesetzes zur Abstimmung, das eine weitere Senkung des Treibhausgas-Ausstosses der Schweiz vorsieht.
Bei einer Annahme wird gemäss Artikel 66 des Gesetzeswerkes auch die Überprüfung von klimabedingten finanziellen Risiken durch die Finma und die SNB festgelegt.
CO2-Gesetz mit zusätzlichen Regeln
Die Finma lehnt ihre neuen Offenlegungs-Regeln an die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) an, einer internationalen Arbeitsgruppe zur Klima-Berichterstattung, die dem einflussreichen Finanzstabilitäts-Rat (FSB) angehört.
Die betroffenen Institute sollen künftig die wesentlichen klimabezogenen Finanzrisiken sowie deren Einfluss auf die Geschäftsstrategie, das Geschäftsmodell und die Finanzplanung beschreiben. Zudem müssen die Finanzhäuser darlegen, wie ihr Risikomanagement und ihre Governance Klimarisiken behandeln.
Die Finma selber berücksichtigt Klimarisiken seit letztem Jahr in ihrer Aufsichtstätigkeit und hat ein Klimaziel in der Strategie für die Periode bis ins Jahr 2024 festgelegt.