Im Steuerstreit übermittelten einige Banken Mitarbeiterdaten nach Amerika. Das sorgt für Unverunsicherung. Hier die Antworten auf drei drängende Fragen.
Es drohen Prozesse, es kursieren Gerüchte, es gibt Proteste: Die Frage, ob einige Banken im Steuerstreit mit den USA voreilig und zu viele Angaben über ihre Mitarbeiter offenlegten, beschäftigt derzeit Arbeitsrechtler, Personalvertreter, Parlamentarier und auch Bundespräsidentin Eveline Widmer-Schlumpf.
Aber was ist dran an den Spekulationen? Wir haben die betroffenen Institute um Stellungnahmen auf drei offene Fragen gebeten. Hier die Antworten.
1. Laut Gerüchten sowie Vertretern des Bankpersonalverbandes handelten die von den USA anvisierten Banken für Geschäftsleitungsmitglieder und Top-Manager Spezial-Vereinbarungen aus. Diese stellten sicher, dass die Spitzenleute unbesorgt reisen können.
Hat Ihr Haus mit den USA solch ein Agreement für einzelne Personen?
Basler Kantonalbank: Nein, ein solches Agreement besteht bei der BKB nicht.
Credit Suisse: Dazu können wir keine Angaben machen.
HSBC Schweiz: We do not comment on employee matters, nor do we comment on speculation and rumour.
Julius Bär: Die Bank Julius Bär hat von Anfang an das Ziel verfolgt und die Kooperation darauf ausgerichtet, eine ganzheitliche Lösung dieser Angelegenheit zu erreichen. Dies beinhaltet, dass die Interessen der aktuellen und ehemaligen Mitarbeiter und ungeachtet der hierarchischen Position gleichermassen berücksichtigt werden.
LLB: Die Liechtensteinische Landesbank beachtet die Bestimmungen des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes, sowohl in Bezug auf Kunden wie auch in Bezug auf Mitarbeiter. Zu diesem für uns wichtigen Grundsatz gehört, dass wir keine operativen Details zu diesen Themen kommunizieren.
Zürcher Kantonalbank: Nein, für GL-Mitglieder der Zürcher Kantonalbank gibt es keine solchen «Spezialagreements». Die Zürcher Kantonalbank hat den US-Markt nie aktiv bearbeitet. Geschäftsreisen von GL-Mitgliedern gab es in der Vergangenheit daher nie und wird es auch in Zukunft nicht geben.
2. Informationen über wie viele Mitarbeiter hat Ihr Haus – im Rahmen des erwähnten Steuerstreits – in die USA übermittelt?
Basler Kantonalbank: Da die Verhandlungen mit den US-Behörden auf vertraulicher Ebene stattfinden, hat sich die Bank entschieden, auf detaillierte Angaben in der Angelegenheit zu verzichten.
Credit Suisse: Zahlenangaben können wir keine machen. Die Credit Suisse hat ein mehrstufiges Informationsprozedere erstellt. Dabei wurden Mitarbeitende unter anderem einzeln informiert, es wurden Gruppenveranstaltungen angeboten und durchgeführt, sowie über das Management aktiv kommuniziert. Weiter können sich Mitarbeitende mit Fragen in Zusammenhang mit der US-Steuerangelegenheit auch an eine interne Fachstelle wenden.
HSBC: We do not comment on employee matters, nor do we comment on speculation and rumour.
Julius Bär: Die Anzahl kommentieren wir nicht. Generell möchten wir jedoch festhalten:
• Die Kooperation erfordert eine ganzheitliche Darlegung des US-Geschäfts, nicht nur eine auf mögliches Fehlverhalten konzentrierte Offenlegung.
• Die allfällige Offenlegung von Informationen per se bedeutet keineswegs, dass dem Mitarbeitenden daraus Probleme entstehen müssen oder dass der Mitarbeiter in seiner Reisetätigkeit eingeschränkt ist – wenn wir solche Anzeichen sehen würden, würden wir sofort auf die entsprechenden Personen zugehen.
LLB: Die Liechtensteinische Landesbank beachtet die Bestimmungen des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes, sowohl in Bezug auf Kunden wie auch in Bezug auf Mitarbeiter. Zu diesem für uns wichtigen Grundsatz gehört, dass wir keine operativen Details zu diesen Themen kommunizieren.
Zürcher Kantonalbank: Wieviele Mitarbeiternamen gegenüber den US-Behörden offengelegt wurden, können wir aufgrund der gegen die Zürcher Kantonalbank laufenden Untersuchung nicht bekanntgeben.
3. Was gab den Ausschlag in den Abwägungen zwischen der Sorgfaltspflicht für die Mitarbeiter und der Kooperationsbereitschaft gegenüber den US-Behörden?
Basler Kantonalbank: Es gilt vorauszuschicken, dass es dabei nicht etwa um die Übermittlung von Namenslisten oder anderen spezifischen Informationen über Mitarbeitende geht, sondern um Dokumente verschiedener Art, in welchen im Unterschied zu den Namen der Kunden diejenigen der Mitarbeitenden und anderer Dritter nicht anonymisiert werden.
Es trifft zu, dass dieser Schritt erst nach einer eingehenden Abwägung der Interessen aller Beteiligten vorgenommen wurde. Der Entscheid erfolgte schliesslich aus der Überlegung, dass eine baldige Lösung auch im Interesse der Mitarbeitenden liegt. Die betroffenen Mitarbeiter wurden über die Massnahme informiert.
Credit Suisse: Der Bundesrat hat den Banken eine Bewilligung gemäss Art. 271 Abs. 1 StGB erteilt, Geschäftsunterlagen zu ihren Crossborder-Aktivitäten mit den USA zu übermitteln. Diese Bewilligung erstreckt sich auch auf Angaben zu Angestellten und Drittpersonen, nicht aber auf Kundeninformationen.
Die Credit Suisse hatte im April 2012 die Entscheidung des Bundesrats und der Finma zur Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten – wie andere Banken auch – begrüsst. Dies ist ein konstruktiver Beitrag zu einer Lösung der laufenden Untersuchungen in den USA, von denen derzeit über 10 Schweizer Banken betroffen sind. Eine einvernehmliche Lösung ist nur mit einer vollen Kooperation mit den US-Behörden möglich, wozu die Entscheidung des Bundesrats massgeblich beiträgt. Wir sind überzeugt, dass die Entscheidungen von Bundesrat und Finma auch im Interesse der Bankmitarbeitenden sind – denn auch sie profitieren, wenn die verbesserten Kooperationsmöglichkeiten zu einer Entspannung beitragen und der Steuerstreit damit einer Lösung näher kommt.
HSBC: We do not comment on employee matters, nor do we comment on speculation and rumour.
Julius Bär: Die Offenlegung bestimmter Daten wurde notwendig, um auch in enger Koordination mit den unterstützenden schweizerischen Behörden eine Lösung zu finden und mögliche weitere eingreifende Massnahmen (insbesondere auch gegen Mitarbeiter) abzuwenden.
Die Offenlegung ist ein Teil der angestrebten ganzheitlichen Lösung dieser Angelegenheit, wovon insbesondere auch die Mitarbeitenden und ehemalige Mitarbeiter profitieren sollen.
LLB: Die Liechtensteinische Landesbank beachtet die Bestimmungen des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes, sowohl in Bezug auf Kunden wie auch in Bezug auf Mitarbeiter. Zu diesem für uns wichtigen Grundsatz gehört, dass wir keine operativen Details zu diesen Themen kommunizieren.
Zürcher Kantonalbank: Die Zürcher Kantonalbank hat Namen von Mitarbeitenden in der Überzeugung offen gelegt, dass der Steuerstreit mit den USA nur dann ohne weitere Eskalation (das heisst ohne Anklage gegen einzelne Mitarbeitende oder die Bank) beigelegt werden kann, wenn die Bank mit den US-Behörden kooperiert. Diese Kooperation liegt auch im Interesse der Mitarbeitenden.
Den US-Behörden geht es ja zuallererst einmal darum, von den Banken zu erfahren, wie und mit welchen bankinternen Regelwerken und Weisungen das US-Geschäft betrieben wurde. Weil die Zürcher Kantonalbank diesbezüglich nichts zu verbergen hat, werden die dahinter stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sie sind in diesen Weisungen beispielsweise als Verfasser oder Auskunftspersonen aufgeführt) durch die Datenlieferung in keiner Weise «kriminalisiert», sondern vielmehr entlastet.
Festzuhalten bleibt, dass die betroffenen Mitarbeitenden vorgängig über die Datenlieferung informiert wurden. Erläutert wurde insbesondere, weshalb sich die Zürcher Kantonalbank für eine Kooperation mit den US-Behörden entschieden hat. Im Sinne einer vollständigen Transparenz wurde den Mitarbeitenden auf Verlangen auch Einsicht in die fraglichen Dokumente gewährt.