Der Verwaltungsrat beantragt der Generalversammlung vom 27. April 2012 eine Ausschüttung aus Reserven aus Kapitaleinlagen von 75 Rappen pro Aktie.
Im Vorjahr (2010) hatte die Dividende 1.30 Franken betragen.
Soweit die Aktionäre in ihrem Wohnsitzland keinen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, werden sie wahlweise Anspruch haben auf eine Barausschüttung von 0.75 Franken pro Aktie oder auf eine Ausschüttung in Form von neuen Aktien der Credit Suisse Group, deren Bezugsverhältnis vom Verwaltungsrat festgelegt wird, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte.
Grundlage für das Bezugsverhältnis wird ein Ausgabepreis für die neuen Aktien sein, der rund 92 Prozent des durchschnittlichen Eröffnungskurses und Schlusskurses der Credit Suisse Group Aktie an der SIX Swiss Exchange während einer Periode von fünf Handelstagen nach der Generalversammlung entspricht, abzüglich der Ausschüttung von 0.75 Franken pro Aktie.
Die Ausschüttung unterliegt weder der eidgenössischen Verrechnungssteuer noch der Einkommenssteuer für in der Schweiz ansässige Personen, welche die Aktien als Privatanlagen halten.
Der 9. Mai 2012 wurde als Ex-Dividenden-Tag festgelegt.