Präsident Thomas Jordan untestreicht die Rolle der Nationalbank als Kreditgeberin in letzter Instanz. Dass die SNB bei der Rettung der Credit Suisse per Notrecht auf den Staat angewiesen war, sorgt aber für ein ungutes Gefühl.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat gemäss Präsident Thomas Jordan ihren gesetzlichen Auftrag bei der Rettung der Credit Suisse (CS) erfüllt. Auf der Höhe der Krise habe die Währungshüterin der Grossbank rund 168 Milliarden Franken in drei verschiedenen Währungen als Liquiditätshilfe bereitstellt. Das sei nur dank etablierter Prozesse und einer guten Vorbereitung auf den Krisenfall möglich gewesen.
«Im Zusammenhang mit der Krise bei der Credit Suisse war die Nationalbank im März 2023 in ihrer Rolle als Kreditgeberin in letzter Instanz stark gefordert», sagte Jordan am Mittwoch an der Konferenz zum Thema «The SNB and its Watchers» im Bern.
Hilfe in historischem Ausmass
Mit der Bereitstellung von Liquiditätshilfe in historischem Ausmass habe die SNB zuerst das nötige Zeitfenster geschaffen, damit eine Lösung für die Bank gefunden werden konnte. Später habe man die Übernahme der CS durch die UBS wesentlich unterstützt.
Neben der Übernahme seien auch die Abwicklung der CS oder eine vorübergehende Verstaatlichung der Bank, eine sogenannte Temporary Public Ownership (TPO), diskutiert worden. Aus Risikoüberlegungen habe man sich letzten Endes für die Übernahme entschieden.
«Wegen der damals herrschenden Fragilität der Finanzmärkte war bei einer Abwicklung eine Destabilisierung des Finanzsystems befürchtet worden», sagte Jordan weiter. «Bei der TPO wurden die Risiken für die Steuerzahler als zu hoch eingestuft.»
Weiteres Darlehen gewährt
Im Fall der CS kamen drei Arten von Liquiditätshilfe zur Anwendung. Zunächst die klassische Liquiditätshilfe (ELA) und dann, basierend auf einer Notverordnung des Bundesrats, ein zusätzliches Liquiditätshilfe-Darlehen (ELA+). Die rechtliche Grundlage für diese Fazilität war lediglich durch ein Konkursprivileg gesichert.
Schliesslich hat die SNB ein weiteres Darlehen gewährt, das durch den Public Liquidity Backstop (PLB) des Bundes garantiert war.
SNB übernimmt keine Banken
Der SNB sind im Bereich der Finanzstabilität gesetzliche Grenzen gesetzt. Es gibt keine Grundlage dafür, Banken zu übernehmen oder abzuwickeln und die SNB darf auch nicht Kundeneinlagen garantieren oder Banken unbesicherte Liquidität gewähren.
Die Notenbank akzeptiere bereits heute eine breite Palette an Sicherheiten, die die Banken bei einer nötigen Liquiditätshilfe hinterlegen können. Dazu zählen etwa private und gewerbliche Hypotheken, Wertpapiere mit geringerer Bonität, Verbriefungen von Krediten sowie Aktien.
«Der Fall der Credit Suisse zeigt exemplarisch, dass Kundeneinlagen heute viel schneller und umfangreicher abfliessen können als in der bisherigen Regulierung angenommen. Zudem hatte die Credit Suisse zu wenig Sicherheiten vorbereitet, die sie im Krisenfall bei der SNB einliefern konnte», so der SNB-Präsident weiter.
Ausreichende Sicherheiten gefordert
Jordan zieht drei Lehren aus der CS-Krise: «Erstens muss die Liquiditätsregulierung auf die neue Realität von potenziell schnelleren und grösseren Abflüssen von Depositen ausgerichtet werden.» Zweitens sei es für die Zukunft von allergrösster Wichtigkeit, dass die Banken ausreichend Sicherheiten für die Übertragung an die SNB und andere Zentralbanken vorbereiteten.
Und Drittens brauche es einen wirksamen PLB, der es der Nationalbank erlaube, Banken in Schwierigkeiten Liquidität auszuleihen, die nicht über genügend Sicherheiten verfügten. Für Risiken aus dem PLB hafte aber, so Jordan, der Bund. Ein ELA+ per Notrecht sollte nicht Teil des ordentlichen Instrumentariums der SNB werden.
Was wäre wenn?
Mit seinen Ermahnungen zielt der Notenbankchef auch in Richtung UBS und der anderen drei deutlich kleineren als systemrelevant eingestuften Banken Raiffeisen, ZKB und Postfinance. Im Fall einer Krise bei der nun nochmals deutlich grösseren UBS würden die Risiken logischerweise deutlich höher liegen. Dann wäre der Liquiditätsbedarf enorm, und mit einem PLB würden die Ausfallrisiken vom Staat getragen.
Die Frage lautet also, wenn die SNB bereits im Fall der CS an ihre Stressgrenzen kam – wäre dann eine UBS-Rettung, -Aufteilung oder -Verstaatlichung mit dem aktuellen Instrumentarium überhaupt denkbar?