Die Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse wird keine Auszahlung der Ausfallversicherung auslösen. Dies beschloss der zuständige Ausschuss nach der Intervention eines Anlegers.


Inhaber von Kreditversicherungen, die mit Anleihen der Credit Suisse (CS) verbunden sind, werden gemäss einem Ausschuss, der über Streitigkeiten auf dem Derivatemarkt entscheidet, keine Auszahlung erhalten.

Begründet wird der Beschluss damit, dass die staatlich veranlasste Fusion der Bank mit der UBS nicht als Kreditereignis angesehen wird, wie die Nachrichtenagentur «Reuters» am Donnerstag schreibt.

Rangfolgeklausel geprüft

Ein «Governmental Intervention Credit Event» sei nicht eingetreten, erklärte das EMEA Credit Derivatives Determination Committee (CDDC) in einer Erklärung auf seiner Website. Damit reagierte es auf die Frage eines Anlegers in der vergangenen Woche.

Das CDDC erklärte, es sei nach einer Prüfung der Rangfolgeklauseln für die in der Anfrage des Anlegers aufgeführten AT1-Anleihen (Additional Tier 1) zu diesem Schluss gekommen. Am Markt war spekuliert worden, dass die Nullstellung der AT1-Anleihen Zahlungen der Ausfallversicherung (CDS) auslösen würde.

Kein Vorrang

Der Anleger machte geltend, die AT1-Anleihen seien «pari passu», also gleichrangig, mit der Referenzanleihe, die den CDS-Kontrakten zugrunde liegt, zu denen auch eine nachrangige Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2020 gehört.

Der Ausschuss vertrat jedoch die Ansicht, dass die Inhaber der 2020er Anleihen gegenüber den AT1-Anleihegläubigern vorrangig waren, heisst es.

Übliche Praxis ungültig

Die Schweizer Bank wurde im März von der UBS im Rahmen einer staatlich unterstützten Rettungsaktion übernommen, bei der die Inhaber von AT1-Anleihen der Credit Suisse in Höhe von 17 Milliarden Dollar leer ausgingen.

Die von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnete Abschreibung der AT1-Anleihen der Credit Suisse stellte die übliche Praxis auf den Kopf, wonach Anleihegläubigern bei einer Schuldeneintreibung Vorrang vor Aktionären eingeräumt wird.

Hunderte Klagen

Wegen der Bedingungen des Notgeschäfts zur Rettung der Credit Suisse wurden Hunderte von Klagen eingereicht, wie auch finews.ch berichtete.

AT1-Anleihen, die nach der Finanzkrise 2008 eingeführt wurden, sollen Schocks absorbieren, indem sie in Eigenkapital umgewandelt werden können, wenn das Eigenkapital einer Bank unter einen bestimmten Schwellenwert fällt.

Gesunder Menschenverstand

«Der gesunde Menschenverstand hat gesiegt», sagte Jerome Legras, geschäftsführender Gesellschafter und Leiter des Research bei Axiom Alternative Investments gegenüber «Reuters».

Die Aussage, dass nachrangige Tier 2 und AT1 gleichrangig sind, wäre seiner Ansicht nach für den AT1-Markt sehr problematisch gewesen.

Einstimmige Entscheidung

Ein Gremium aus elf Finanzunternehmen, darunter Barclays, Citibank, Deutsche Bank und Goldman Sachs sowie Elliot Investment Management und PIMCO, kam zu einer einstimmigen Entscheidung, heisst es in der Erklärung der CDDC.

Die Credit Suisse, die auf der Website der CDDC immer noch als Mitglied aufgeführt ist, wurde nicht als an der Entscheidung beteiligt aufgeführt.

Weiterer Testfall

Die Debatte im CDDC-Ausschuss war ein weiterer Testfall für AT1-Anleihen, die im März nach der überraschenden Entscheidung der Schweizer Aufsichtsbehörden unter Beschuss geraten waren.

Die europäischen Aufsichtsbehörden haben erklärt, dass sie im Falle des Scheiterns einer Bank weiterhin zuerst die Aktionäre mit Verlusten belasten würden, um nervöse Anleger zu beruhigen.

Hongkong und Singapur erklärten ebenfalls, dass sie an der traditionellen Hierarchie der Insolvenzforderungen festhalten würden, bei der Aktienanleger in der Regel hinter Anleihegläubigern rangieren.