Haben Sie bei der Bank ein Edelmetall-Depot? Mit physischem Metall? Eine US-Sammelklage weckt Zweifel an den Zuständen. Angeklagt ist die UBS.
Der Fall lautet auf Ramsey Personal Trust v. UBS Financial Services, die Sammelklage wurde vor einigen Tagen beim zuständigen US District Court in New York eingereicht, und er hat bereits das Interesse der einschlägigen Edelmetall-Foren geweckt (zum Beispiel hier, hier oder hier).
Dabei ist die Streitsumme begrenzt: Es geht derzeit um 1000 Unzen Silber, macht zum aktuellen Kurs rund 37'000 Franken. Auch ist noch offen, wieviele Kunden sich der class action anschliessen werden. Die UBS wiederum teilt auf Anfrage mit, dass sie «diese Klage als haltlos erachtet» – man werde «sich entschieden dagegen zur Wehr setzen.»
Und doch ist Ramsey v. UBS interessant: Denn vor wenigen Jahren wurde ein fast identischer Fall durchgespielt, und er zwang Morgan Stanley am Ende zu einem Vergleich samt Zahlung einer Millionensumme.
Es geht um die Frage: Wie physisch muss ein Edelmetall gelagert werden? Die Klägerin, eine Stiftung in Michigan, hatte bei der Grossbank ein Depot über besagte 1000 Unzen Silber. Regelmässig bezahlte sie denn auch die Lagergebühr – die, so die Klageschrift, einmal auch stillschweigend von 25 auf 50 Dollar erhöht wurde.
Statt Silberbesitzer war er Gläubiger
Allerdings: Als sich der Kunde im letzten Frühjahr nach seinen Silberbeständen erkundigte, erhielt er (laut eigener Darstellung «nach wiederholter Anfrage») die Antwort, er besitze gar kein physisches Silber. UBS verwalte für ihn lediglich unallozierte Silberpositionen, oder zu deutsch: Derivate. Wenn er physisches Metall wünsche, koste ihn der Switch 35 Cents pro Unze.
Dies nachdem die Bank – so die Klage – ein Vierteljahrhundert lang Lagergebühren erhoben hatte. Bei seinem ersten Silberkauf im Jahre 1984 war der Ramsey Personal Trust noch Kunde von PaineWebber gewesen, die Verträge wechselten dann im Jahr 2000 mit der Übernahme zu UBS Wealth Management. Insgesamt habe die Bank zu Unrecht 8000 Dollar an storage fees einkassiert.
Die Erklärung: Das sei «branchenüblich»
Vor allem aber, so der Vorwurf, hätte die UBS den Kunden in einem entscheidenden Punkt hintergangen. Denn wenn eine Bank lediglich unzugewiesene Silberpositionen zuweist, trägt der Kunde ein höheres Risiko: Statt Besitzer von 1000 Unzen Silber ist er im Ernstfall ein Gläubiger, er trägt ein Emittentenrisiko.
Gerade bei Edelmetallen, die oft zur Absicherung gegen drastische Finanzkrisen gekauft werden, ist dieser Unterschied aus Kundensicht entscheidend.
In einem vergleichbaren Fall hatten Kunden vor sechs Jahren Morgan Stanley dasselbe vorgeworfen: Die Grossbank habe ihnen zugesagt, Edelmetalle für sie zu erwerben und einzulagern – in Tat und Wahrheit jedoch habe sie viel vagere und unsichere Anlagen getätigt. Es ging um Silber, Palladium, Gold und Platin, das in einem Zeitraum zwischen 1986 und 2007 gekauft worden sei. Im Juni 2007 einigte sich die Bank schliesslich mit ihren Kunden: Morgan Stanley bezahlte den Sammelklägern insgesamt 4,4 Millionen Dollar aus.
Bemerkenswert war dabei eine Erklärung der Grossbank: Was man getan habe, sei «standard industry practice» – also branchenüblich.
«Überprüfen Sie Ihre Metallvorräte!»
Avery Goodman, ein auf Anlegerfragen spezialisierter Anwalt und FINRA-Berater, sichtet im neuen UBS-Fall denn auch Beunruhigendes: Die Verdächtigungen im Fall UBS wie im Fall Morgan Stanley deuteten an, dass Kleinanleger zwangsläufig in unallozierte Lager-Schemen hineingezogen werden. «Aus mehreren Gründen verstehen viele von ihnen nicht, was geschieht.»
In diesem Fall werde sich wohl endgültig zeigen, dass die Banken ihren Kunden gegenüber mehr Klarheit schaffen müssen, so der Fachanwalt.
Und grundsätzlich gibt er denn den Tipp: «Weise Edelmetallinvestoren sollten ihre Metallvorräte überprüfen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Bank Ihren Besitz genau ausweist – mit exaktem Gewicht, Hersteller und Barrennummer.»