Trotz miserablem Anlagejahr wird den Versicherten der UBS-Pensionskasse mit 7 Prozent nur geringfügig weniger Zinsen gutgeschrieben als im vergangenen Jahr. Des Rätsels Lösung liegt in der Zinswende.
Der Abwärtsstrudel an den Börsen macht den Schweizer Pensionskassen dieses Jahr einen dicken Strich durch die Rechnung. An den Anlagemärkten brachen gelichzeitig sowohl die Aktien- als auch die Obligationenkurse ein, was die sonst meist wirksame Diversifikation völlig aus den Angeln gehoben hat.
Kurz vor dem Abschluss des Anlagejahrs müssen sich die Kassenhüter deshalb auf zweistellige Verluste in ihren Portefeuilles einstellen. Gemäss einer Schätzung von PPCmetrics beträgt die Anlagerendite seit Jahresbeginn derzeit -11,2 Prozent. Gleichzeitig dürfte der Deckungsgrad der Kassen im Schnitt um 15 Prozentpunkte auf lediglich noch 105 Prozent schrumpfen.
Kühnes Weihnachtsgeschenk
Inmitten dieser düsteren Bilanz setzt eine der grössten Vorsorgewerke der Schweiz einen dicken Kontrapunkt: Die UBS-Pensionskasse hat am Montag entschieden, die Altersguthaben für 2022 mit 7 Prozent zu verzinsen. Der Satz liegt fast gleichhoch wie für 2021, als angesichts üppiger Anlageerträge 9,5 Prozent ausgeschüttet wurde.
Eine solche Gutschrift dürfte für die Versicherten der Pensionskasse ein unverhofftes Weihnachtsgeschenk sein. Die Verzinsung ist ausserdem eine faustdicke Überraschung, weil die Kasse Ende November bei der Anlagerendite ein Minus von 6,1 Prozent auswies.
Die andere Seite der Gleichung
Lebt die UBS-Pensionskasse über ihre Verhältnisse? Bereichern sich die Versicherten zulasten von Rentnern und Nachkommenden? Zur Beantwortung dieser Frage ist ein Blick auf sämtliche ökonomische Wirkkräfte einer Pensionskasse nötig.
Thomas Jeney, Geschäftsleiter der UBS-Pensionskasse, macht in einem Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» (Artikel bezahlpflichtig) den entscheidenden Hinweis: Für die Verzinsung der Altersguthaben sei eben die Höhe des ökonomischen Deckungsgrads zentral. Bei dieser Kennzahl werden nicht nur die Vermögensanlagen, sondern auch die Verpflichtungen marktnah bewertet.
Gesunkene Leistungsverpflichtungen
In der breiten Debatte wird hingegen auf den technischen Deckungsgrad abgestellt. Bei der gängigen regulatorischen Kennzahl für die finanzielle Lage einer Vorsorgeeinrichtung werden zur Berechnung der Verpflichtungen die versprochenen Leistungen nicht mit den aktuellen Kapitalmarktzinsen, sondern einem trägeren technischen Zinssatz diskontiert.
Die Auswahl der Berechnungsart kann handfeste Auswirkungen haben, wie der Fall UBS zeigt. So hat sich der ökonomische Deckungsgrad der UBS-Pensionskasse gemäss Jeney von 128,2 Prozent per Ende 2021 auf 132,6 Prozent per Ende November dieses Jahres erhöht – trotz einem Börsenjahr zum Vergessen. Des Rätsels Lösung: Die gestiegenen Zinsen hätten sich positiver auf die ökonomisch bewerteten Verpflichtungen ausgewirkt als der Abschlag durch die negative Anlageperformance.
Spielraum für Rentenerhöhungen
Als Richtschnur für den Zinsentscheid orientiert sich die UBS-Pensionskasse jeweils daran, Rentner und aktive Versicherte möglichst gleich zu behandeln.
Dabei sollen gemäss Jeney zum einen die aktiven Versicherten, die in den vergangenen Jahren Leistungskürzungen hätten hinnehmen müssen, fair entschädigt werden.
Zum andern müsse auch auf Rentner Rücksicht genommen werden, die in den vergangenen Jahren mit vergleichsweise tiefen Umwandlungssätzen in Pension gegangen seien. Damit deutete der Pensionskassenchef freiwillige Rentenerhöhungen an, über die im ersten Halbjahr 2023 entschieden werden soll.