Die Rothschild Bank hat im Korruptions-Skandal rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB in schwerwiegender Weise gegen die Geldwäschereivorschriften verstossen.
Die in Zürich ansässige Rothschild Bank und eine ihrer Tochtergesellschaften haben im Umfeld von 1MDB schwer gegen die Geldwäschereivorschriften verstossen, wie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) am Freitag bekanntgab. Sie verletzten die entsprechenden Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationspflichten.
Die Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Dies ergab das im Juli 2018 abgeschlossene Enforcementverfahren der Finma.
Heikle Kundenbeziehung noch ausgebaut
Dabei stellte die Finma fest, dass die Bank und eine im Trustgeschäft tätige Tochtergesellschaft bei einer bedeutenden Geschäftsbeziehung die Herkunft der Vermögenswerte mangelhaft abklärten. Obwohl bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung erste Hinweise bestanden, wonach dieser Kunde in Geldwäschereiaktivitäten involviert sein könnte, entschieden sich die Institute, diese Geschäftsbeziehung zu führen und später sogar erheblich auszubauen.
Aufgrund der mangelhaften Abklärungen verletzten die Institute nach Ansicht der Finma auch ihre Meldepflicht: Sie erstatteten mit erheblicher Verspätung Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Ausserdem dokumentierte die Bank verschiedene Transaktionen mit erhöhten Risiken ungenügend.
Prüfungsbeauftragter eingesetzt
Die Institute haben aus eigenem Antrieb bereits zahlreiche organisatorische Massnahmen getroffen, um die Bestimmungen zur Geldwäschereibekämpfung besser einzuhalten. Die Finma wird einen Prüfbeauftragten einsetzen, der die Angemessenheit und Wirksamkeit der Massnahmen und des internen Kontrollsystems zur Bekämpfung der Geldwäscherei überwachen wird.
Die Finma schliesst mit dem vorliegenden Fall das letzte von insgesamt sieben Enforcementverfahren gegen Institute im Kontext von 1MDB ab.